Marius Borg Høiby bleibt weitere vier Wochen mit Fußfessel auf Gut Skaugum.
Ein Gericht in Oslo hat die Untersuchungshaft von Marius Borg Høiby, dem ältesten Sohn der norwegischen Königin Mette-Marit, um weitere vier Wochen verlängert. Der 29-Jährige verbringt den Arrest weiterhin mit elektronischer Fußfessel auf dem königlichen Anwesen Gut Skaugum, wie die Nachrichtenagentur NTB und die ZEIT berichten. Høiby hatte der Verlängerung diesmal vorab zugestimmt, nachdem er zuvor mehrfach Ausgang erhalten hatte, etwa um sich von König Harald V. zu verabschieden. Auch am Begräbnis des Monarchen am Mittwoch darf er teilnehmen, wie der Spiegel schreibt.
Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung
Høiby war im Juni in 34 von 40 Anklagepunkten schuldig gesprochen und unter anderem wegen zweifacher Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate gefordert, die Verteidigung eineinhalb Jahre. Gegen das Urteil will Høiby Berufung einlegen, ein Berufungsprozess könnte im kommenden Jahr starten. Die Polizei sieht eine Wiederholungsgefahr und will ihn daher weiterhin in Untersuchungshaft behalten, obwohl er seit Juni unter Auflagen auf Gut Skaugum lebt.
Gewalt und Drogen prägten die Vorwürfe
Seit seiner ersten Festnahme im August 2024 wegen Gewalt gegen eine Ex-Freundin und Sachbeschädigung scheiterten mehrere Anträge auf Freilassung. Høiby hatte damals zugegeben, unter Alkohol- und Kokaineinfluss gehandelt zu haben. Im Prozess wurden detailliert Vorwürfe wie Vergewaltigung, Körperverletzung, Drohungen und Verstöße gegen ein Kontaktverbot verhandelt. Die schwersten Vorwürfe betrafen vier Frauen, die er während ihres Schlafs missbraucht und gefilmt haben soll. In zwei dieser Fälle wurde er freigesprochen, die Taten bestritt er.
Untersuchungshaft trotz milderem Urteil
Die Untersuchungshaft muss regelmäßig verlängert werden. Während der Prozess sich über sechs Wochen zog, wurden mehr als 800 SMS vorgelesen und zahlreiche Zeugen gehört. Høiby will das Urteil anfechten, doch bis dahin bleibt er unter strenger Aufsicht. Die Gerichte in Oslo und Borgarting hatten zuletzt übereinstimmend entschieden, dass eine weitere Untersuchungshaft notwendig sei, um mögliche weitere Straftaten zu verhindern.