Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, kritisiert zum 75. Geburtstag des Gerichts eine Leerstelle im Grundgesetz. Das Grundgesetz schweige zur Frage, wer zum deutschen Volk gehöre und die Staatsbürgerschaft erlangen könne. Einfache politische Mehrheiten könnten so nach Belieben über Einbürgerungen entscheiden.
Kritik an fehlender verfassungsrechtlicher Regelung
Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betonte Papier, das deutsche Volk sei Träger der Staatsgewalt. Doch die Definition, wer dazugehöre, fehle im Grundgesetz. "Das beklage ich sehr, das habe ich immer als Grundgesetzlücke gefunden. So gut das Grundgesetz auch ist: In der Staatsbürgerschaftsfrage schweigt es leider."
Papier sieht die Gefahr, dass "einfache politische Mehrheiten" die Kriterien für die deutsche Staatsbürgerschaft beliebig anpassen könnten.
Integration als Voraussetzung für Einbürgerung
Der Verfassungsrechtler findet, die Verleihung der Staatsbürgerschaft sollte eher am erfolgreichen Ende einer Integration stehen – und nicht, wie zuletzt, eher am Anfang.
Forderungen, sogenannte "Turbo-Einbürgerungen" rückwirkend zu revidieren, lehnte Papier ab. Gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte er: "Man kann nicht jede politische Entscheidung in Fragen der Einbürgerung rückwirkend revidieren – auch wenn man sie für falsch hält." Ein Verwaltungsakt könne grundsätzlich nur bei Rechtsfehlern rückgängig gemacht werden, da kein Deutscher staatenlos werden dürfe.