Teile der SPD-Bundestagsfraktion stellen sich gegen die vom Koalitionsausschuss geplante Aufweichung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). In einem Positionspapier fordern Innen-, Rechts- und Netzpolitiker der Fraktion, das bestehende Transparenzniveau zu sichern und das Gesetz stattdessen weiterzuentwickeln. Besonders kritisieren sie vorgesehene Einschränkungen der Auskunftsrechte für Nicht-Regierungsorganisationen und die Fokussierung auf natürliche Personen.
SPD-Fachpolitiker warnen vor Abbau von Transparenz
Aus der SPD-Bundestagsfraktion kommt massiver Widerstand gegen die vom Koalitionsausschuss beschlossene Aufweichung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Es dürfe nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger, Presse und Zivilgesellschaft kommen, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier der Innen-, Rechts- und Netzpolitiker der Fraktion, über welches das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet.
„Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben“, heißt es darin. Sinnvoll sei es dagegen, das Gesetz so weiterzuentwickeln, dass mehr Transparenz geschaffen und seine Handhabung vereinfacht werde.
Forderung nach Digitalisierung des Verfahrens
Zu den von den Fachpolitikern geforderten Verbesserungen zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärze.
Überprüfungsbedarf melden die Fachpolitiker bei der Veröffentlichung von Informationen zur kritischen Infrastruktur an. Hier könne es möglicherweise „heute andere Einschätzungen geben“. Grundsätzlich werde die staatliche Sicherheitslage durch das IFG gewährleistet.
Kritik an Einschränkung für NGOs und Medien
Im Beschluss des Koalitionsausschusses heißt es unter anderem, die Auskunftsrechte gegenüber dem Staat wolle man „künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“. Dies würde etwa den Auskunftsanspruch von Nicht-Regierungsorganisationen einschränken. Auch Journalistenorganisationen hatten protestiert.
