Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) hat sich die Unionsfraktion im Bundestag gegen eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität“ ausgesprochen. Statt verfassungsrechtlicher Änderungen fordert die Union stärkere Befugnisse und mehr Konsequenz im Kampf gegen Terrorismus und extremistische Gewalt.
Union lehnt Ergänzung des Grundgesetzes ab
Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der „Rheinische Post“ für deren Mittwochausgabe: „Wer nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD jetzt vor allem über eine Ergänzung des Grundgesetzes diskutiert, setzt die falschen Prioritäten.“ Eine Änderung des Artikels 3 würde nach seiner Einschätzung keinen Beitrag zur Verhinderung weiterer Taten leisten.
Krings führte aus, eine Änderung des Artikels 3 würde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen Gewalttäter stoppen. Sie wäre deshalb vor allem Symbolpolitik. „Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schützen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen Gesetzesänderungen unterstützen, die unsere Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen“, kritisierte der CDU-Politiker der „Rheinische Post“.
Hinweis auf bestehenden verfassungsrechtlichen Schutz
Nach den Worten von Krings schütze das Grundgesetz bereits heute alle Menschen wirksam vor Diskriminierung. Er verwies dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses habe klargestellt, dass auch Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz geschützt seien. „Es fehlt also nicht an verfassungsrechtlichem Schutz, sondern daran, diejenigen konsequent zu stoppen, die Hass predigen und Gewalt ausüben“, so Krings laut „Rheinische Post“.
Forderung nach schärferen Maßnahmen gegen Extremisten
Die Lehre aus dem Anschlag müsse nach Auffassung von Krings eine andere sein. „Wir brauchen mehr Befugnisse und mehr Konsequenz im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und andere extremistische Gewalttäter“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinische Post“. Dazu gehörten aus seiner Sicht ein entschlosseneres Vorgehen gegen Gefährder, die Speicherung von IP-Adressen, eine bessere Ausschöpfung der bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden, mehr Möglichkeiten für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie die konsequente Abschiebung ausländischer Straftäter und islamistischer Gefährder.
Wer schwerste Gewalt- oder Terrortaten begehe, sollte nach den Vorstellungen von Krings als Heranwachsender grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
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