Die Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich hat im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar vor dem Oberlandesgericht Hamburg einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erlaubt ihr nach einem Bericht des "Spiegel" erneut bestimmte Äußerungen über Gelbhaar, sah in Teilen des Verfahrens jedoch auch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
Gericht erlaubt erneute Äußerungen
Die Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich hat im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg einen Erfolg erzielt. Das Gericht erlaubt ihr, bestimmte Aussagen über den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar wieder zu tätigen, meldet der „Spiegel“, dem das Urteil nach eigenen Angaben vorliegt. Dem „Spiegel“ zufolge soll das Gericht teilweise aber auch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation gesehen haben.
Hintergrund: Eidesstattliche Versicherung für den RBB
In dem Prozess ging es um Äußerungen aus einer eidesstattlichen Versicherung Schedlichs für den RBB. Der öffentlich-rechtliche Sender hatte von „MeToo-Vorwürfen“ verschiedener Frauen, also nicht von Schedlich, gegenüber Gelbhaar berichtet, die dieser als Lüge zurückwies. Diese Vorwürfe stellten sich später auch in wesentlichen Teilen als falsch heraus, der RBB entschuldigte sich später.
Politische Folgen für Gelbhaar
Gelbhaar verlor in der Folge eine sichere Nominierung für die Bundestagswahl und schied im Frühjahr 2025 aus dem Bundestag aus.
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