Die Bundesanwaltschaft hat im Enzkreis in Baden-Württemberg einen rumänischen Staatsangehörigen festnehmen lassen, der eine rechtsextremistische Terrorgruppe in Rumänien gegründet haben soll. Dem Mann wird vorgeworfen, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung aufbauen zu wollen und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Die Ermittler sehen ein rechtsextremistisches Motiv und verweisen auf Aufrufe zu Gewalttaten gegen Minderheiten sowie Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen.
Festnahme im Enzkreis und Vorwurf der Terrorgründung
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilte am Dienstag mit, dass sie im Enzkreis in Baden-Württemberg einen Rumänen festnehmen ließ. Der Beschuldigte stehe im Verdacht, versucht zu haben, als Rädelsführer eine ausländische terroristische Vereinigung zu gründen. Zudem wird ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
Pläne für "Krieg des Terrors" in Rumänien
Laut den Ermittlungen bemühte sich Nichita P. ab Anfang 2023 um die Gründung einer rechtsextremistischen Gruppierung, die in Rumänien einen „Krieg des Terrors“ entfachen sollte. Ziel sei es gewesen, den rumänischen Staat zu destabilisieren und ein neues Staatsgebilde nach nationalsozialistischem Vorbild zu errichten. Um Mitglieder zu gewinnen, betrieb der Beschuldigte von Deutschland aus über einen Messenger-Dienst zwei Kanäle, die sich insbesondere an junge Rumänen richteten.
Aufrufe zu Gewalt und Anleitungen zu Sprengstoff
Über diese Kanäle soll der Beschuldigte Abonnenten und Mitglieder zur Begehung diverser Straftaten aufgefordert haben. Dazu zählten das Anbringen von Graffitis mit rechtsextremen Symbolen, Brandanschläge auf Gebäude von Migranten oder Personen aus der LGBTQ-Community sowie die Tötung von „Untermenschen“. Zudem veröffentlichte er laut Bundesanwaltschaft Anleitungen zur Herstellung von Gift und Sprengstoffen.
Der Beschuldigte soll im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
