Nach mutmaßlichen Sabotageakten an Energieanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen warnt das Bundesinnenministerium vor einer hohen abstrakten Gefährdung kritischer Infrastrukturen. Die Hauptverantwortung für den Schutz liegt bei den Betreibern, doch konkrete Vorgaben fehlen noch.
Staat und Wirtschaft kooperieren, Betreiber tragen Verantwortung
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte gegenüber dem "Handelsblatt", kritische Infrastrukturen seien aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung besonders gefährdet. Die Verantwortung für die Sicherung der Anlagen trage vor allem die Wirtschaft.
Zwar arbeiteten Staat und Unternehmen beim Schutz eng zusammen, doch grundsätzlich seien die Betreiber für ihre Einrichtungen selbst zuständig. Die Sicherheitsbehörden des Bundes unterstützten sie dabei.
Verfassungsschutz informiert, Kritis-Dachgesetz noch nicht umgesetzt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert mögliche Betroffene mit Sicherheitshinweisen für die Wirtschaft. Regelmäßige Briefings und Branchengespräche thematisieren auch die aktuelle Sabotagegefahr.
Das im März 2026 in Kraft getretene Kritis-Dachgesetz sieht erstmals bundesweite Mindestanforderungen für den physischen Schutz vor. Doch die notwendigen Rechtsverordnungen fehlen noch. Einen Zeitplan für die Umsetzung nannte das Innenministerium nicht, betonte aber, die Bundesregierung arbeite mit Hochdruck daran.