Das Bundeskartellamt sieht sich bei der Untersuchung stark gestiegener Kraftstoffpreise mit juristischem Widerstand konfrontiert. Zwei Mineralölkonzerne haben Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse eingelegt, wie die "Bild" berichtet. Die Behörde will prüfen, ob Konzerne die Nahost-Krise für unzulässige Gewinnmaximierung nutzen.
Eilrechtsschutz gegen Auskunftspflicht
Ein Sprecher des Bundeskartellamts bestätigte, dass Verfahren gegen alle zwölf Eigentümer deutscher Raffinerien laufen und entsprechende Auskunftsbeschlüsse erlassen wurden. Zwei Unternehmen wehren sich nun im Eilrechtsschutz gegen diese Verpflichtung. Die Namen der Konzerne nannte die Behörde nicht.
Ein Konzern hat zudem einen Eilantrag eingereicht, um die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zu erzwingen. Als Begründung wird angeführt, dass die gewaltigen Datenmengen zur Preisgestaltung von Rohöl, Transport und Herstellung nicht in der gesetzten Frist zusammengetragen werden könnten. Wann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet, ist noch offen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der Zeitung, das Bundeskartellamt müsse zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucher schützen zu können. Reiche verwies auf die im Juli vom Kabinett beschlossene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Ermittlungen im Kraftstoffbereich künftig weiter erleichtern soll.
Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verzögert sich die Prüfung der Kalkulationen durch die Wettbewerbshüter weiter.