Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt auf schärfere Regeln zum Schutz vor sexueller Gewalt. Vor Beginn der Justizministerkonferenz in Hamburg sprach sie sich insbesondere für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung und für eine Neuausrichtung des Grundsatzes sexueller Selbstbestimmung aus. Zugleich kündigte sie an, Gesetzeslücken etwa bei verbaler sexueller Belästigung und bei der Ahndung von Femiziden schließen zu wollen.
Verjährungsfrist bei Vergewaltigung im Fokus
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten. Das sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) vor der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz in Hamburg.
Sie wolle weitere Gesetzeslücken im Kampf gegen sexuelle Gewalt schließen. „Wir müssen zum Beispiel den Schutz vor verbaler sexuellen Belästigung verbessern“, sagte Hubig dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das Phänomen betreffe vor allem junge Frauen.
Zudem arbeite man an einer Anpassung des Mordparagrafen, um sicherzustellen, dass Femizide konsequent als Mord bestraft würden, so Hubig gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Ein dritter Punkt sei die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung. Die derzeitige Frist von fünf Jahren sei zu kurz. Angemessen wären aus ihrer Sicht 20 Jahre, so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch. Man wolle dies so bald wie möglich anpassen, sagte Hubig dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Von „Nein heißt Nein“ zu „Nur Ja heißt Ja“
Die SPD-Politikerin befürwortete zudem die Forderung, bei Fällen sexueller Gewalt vom Grundsatz „Nein heißt Nein“ auf „Nur Ja heißt Ja“ umzustellen. Sie persönlich sei für eine Regelung nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“, erklärte Hubig dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Bis 2016 habe eine Vergewaltigung in der Regel nur dann vorgelegen, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt habe. 2016 sei man den wichtigen Schritt zu „Nein heißt Nein“ gegangen. Aus ihrer Sicht sei jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt, sagte Hubig dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
„Nur Ja heißt Ja“ schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent: Betroffene seien auch dann geschützt, wenn sie sich in einer Schockstarre befänden und nicht mal mehr ein „Nein“ artikulieren könnten. Viele europäische Staaten hätten diese Lösung schon, und sie funktioniere. Sie sehe darin ein Vorbild, so Hubig gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
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