Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) arbeitet an einem Gesetzentwurf, um zu verhindern, dass Rechtsextremisten über die Wahl von Schöffen Einfluss auf die Justiz gewinnen. Die SPD-Politikerin verweist dabei auf Hinweise, wonach sich zunehmend verfassungsfeindliche Bewerber um das Ehrenamt bemühen, und kündigt eine gesetzliche Klarstellung zur Verfassungstreue von Schöffen an.
Gesetzentwurf für strengere Regeln bei Schöffenwahlen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will verhindern, dass Rechtsextremisten die Gerichte durch die Wahl von Schöffen unterwandern. Sie arbeitet an einem entsprechenden Gesetzentwurf, berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
„Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten“, sagte Hubig dem RND. „Ich blicke da natürlich vor allem auf die Justiz. Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen. Wir arbeiten deshalb gerade an einem Gesetzentwurf, der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer regeln soll.“
Die Ministerin verwies laut RND darauf, es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, „die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen“. Das könne nicht sein. Wer Schöffe werden wolle, müsse sich verfassungstreu verhalten. „Das werde man gesetzlich klarstellen“, so Hubig.
Sorge vor Unterwanderung durch rechte Netzwerke
Hubig machte nach Angaben des RND deutlich, dass sie Angriffe auf den Rechtsstaat bereits in aktuellen Entwicklungen angelegt sieht. Man sehe „zum Beispiel in Thüringen, dass der Rechtsstaat Angriffen ausgesetzt sei, indem die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde“. Das dürfe nicht sein und gelte bei den Schöffenwahlen in ähnlicher Weise. Hier werde man „bald einen Regelungsvorschlag vorlegen, um die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“.
Schon zu Zeiten der Ampelkoalition hatte es dem Bericht zufolge Hinweise gegeben, dass in Deutschland zehntausende ehrenamtliche Schöffen fehlten und es an geeigneten Bewerbern mangele. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger deshalb aufgefordert, „die Lücken zu füllen“, hieß es. Kontrollen fänden demnach kaum statt.
Zurückhaltung beim AfD-Verbotsverfahren
Mit Blick auf ein mögliches Verfahren für ein Verbot der AfD zeigte sich die SPD-Politikerin laut RND zurückhaltend. „Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unser Grundgesetz bereithält“, sagte sie. Da müsse „ernsthaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen bei der AfD gegeben sein könnten“. Die politische Auseinandersetzung führe man „ohnehin weiter“. Und man müsse „verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen“. Die Leute erwarteten, „dass man in Bund und Ländern eine gute Politik mache“. Hubig fügte hinzu: „Mir macht es große Sorgen, dass die AfD beispielsweise in Sachsen-Anhalt einen so großen Zuspruch findet, obwohl sie als rechtsextremistisch eingestuft ist.“
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