Die Hausärzte stellen sich hinter die von der Bundesregierung noch für dieses Jahr geplante Erhöhung der Tabaksteuer, knüpfen ihre Zustimmung aber an eine klare Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen für das Gesundheitssystem. Die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, warnte davor, die Mittel für andere Bereiche zu verplanen und sprach von einer drohenden Zweckentfremdung.
Hausärzte fordern Bindung der Tabaksteuereinnahmen an Gesundheit
Die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, unterstützt die von der Bundesregierung geplante Anhebung der Tabaksteuer, mahnt jedoch eine eindeutige Verwendung der Mehreinnahmen für die Gesundheitsversorgung an. Zwar sei es „richtig und sinnvoll, die Tabaksteuer signifikant zu erhöhen“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Dienstag). „Vollkommen verkehrt wäre es aber, die dadurch eingenommenen Gelder nicht direkt in die Gesundheitsversorgung der Betroffenen zurückzuinvestieren, sondern noch vor der Einführung für vollkommen andere Bereiche zu verplanen“, ergänzte sie gegenüber der Zeitung.
Warnung vor Zweckentfremdung
Die Verbandschefin betonte, sie sei „klar gegen eine solche Zweckentfremdung der Einnahmen ohne direkte Stärkung der medizinischen Versorgung“. Buhlinger-Göpfarth verwies dabei auf die erheblichen gesundheitlichen Folgen des Rauchens. Die gesundheitlichen Schäden würden nicht nur für das Individuum, sondern auch für das Gesundheitssystem eine enorme Belastung darstellen, sagte sie der „Rheinischen Post“.
„Entsprechend ist es nur logisch, wenn die Einnahmen einer erhöhten Tabaksteuer dorthin fließen, wo Rauchentwöhnung und die Versorgung der Erkrankten stattfindet – in unser Gesundheitssystem und ganz konkret in Präventions- und Behandlungsangebote für Risikogruppen“, sagte sie der „Rheinischen Post“.
Koalitionspläne zur Verwendung der Mehreinnahmen
Die schwarz-rote Koalition von Union und SPD hatte sich darauf verständigt, die Tabaksteuer noch in diesem Jahr zu erhöhen. Mit den Mehreinnahmen sollen einem Beschlusspapier zufolge Mindereinnahmen kompensiert werden, die dem Staat durch eine geplante steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro für Arbeitnehmer entstehen.
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