Amtsgericht Chemnitz erlässt Haftbefehl nach verlorenen Prozess mit Jan Böhmermann.
Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit dem Satiriker Jan Böhmermann, den Krah verloren hatte. Wie der „Spiegel“ und „Focus“ berichten, geht es um offene Prozesskosten in Höhe von 296,26 Euro, die Krah trotz einer gerichtlichen Aufforderung nicht beglichen haben soll. Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski betonte, es könne nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entziehe. Deutschland sei ein Rechtsstaat, so Gorski.
Krah zahlt „Kleinbetrag“ erst nach Prüfung
Krah selbst gab an, bereits im Januar eine Zahlung geleistet zu haben und nun um Klärung gebeten zu haben. Er sprach von einem „Kleinbetrag“ und betonte, er werde die Forderung prüfen lassen, bevor er zahle. Böhmermann bezeichnete er als „Widerling“ und behielt sich eine Rückforderung vor. Laut „Focus“ hatte eine Gerichtsvollzieherin Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, zu dem Krah nicht erschienen sein soll.
Haftbefehl gegen Krah bleibt undurchsichtig
Das Amtsgericht Chemnitz wollte sich zunächst nicht zu dem nicht-öffentlichen Verfahren äußern. Die genauen Umstände des Haftbefehls bleiben damit vorerst unklar. Während „t-online“ und „Focus“ von einer Summe von 296,26 Euro berichten, die noch offen sei, gibt es keine abweichenden Angaben in anderen Quellen.
Krah bestreitet Kenntnis von Gerichtstermin
Krah zeigte sich überrascht über die „ständigen Forderungen“, die „nachgeschoben“ würden. Sein Anwalt prüfe die Anträge nun, und er werde im Zweifel zahlen, so der Politiker. Vom Termin mit der Gerichtsvollzieherin habe er keine Kenntnis gehabt. Der Streit zwischen den beiden hatte sich an Äußerungen Böhmermanns entzündet, die Krah gerichtlich verbieten lassen wollte – ohne Erfolg.