In der Basis der Grünen regt sich Widerstand gegen die kürzlich beschlossene Satzungsreform. Ein Parteimitglied aus dem Kreisverband Vulkaneifel hält die zugrunde liegende Urabstimmung für rechtlich unzulässig und kündigt rechtliche Schritte an.
Kritik an rechtlicher Grundlage der Urabstimmung
Karl-Wilhelm Koch aus dem Kreisverband Vulkaneifel stellt das Verfahren zur Satzungsreform grundsätzlich infrage. „Ich halte das Verfahren für rechtlich unzulässig“, sagte Koch dem „Politico“. Das Parteiengesetz lasse Satzungsänderungen – ohne Ausnahme – nur über Parteitage zu, so Koch.
Koch kritisierte zudem, dass sich nur 35 Prozent und damit deutlich weniger als die Hälfte der Mitglieder an der Urabstimmung beteiligt haben. Daher werde er beim Bundesschiedsgericht Einspruch gegen die Satzungsänderungen und vor allem gegen den sofortigen Vollzug einlegen und auch eine Klage vor ordentlichen Gerichten in Erwägung ziehen, sagte Koch.
Beratung mit Unterstützern der „Unabhängigen Grünen Linken“
Koch kündigte an, sich am Donnerstagabend mit 130 Unterstützern des Flügels „Unabhängige Grüne Linke“ über das weitere Vorgehen beraten zu wollen. Die Gruppe hatte bereits im Vorfeld versucht, die Urabstimmung per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Diese wurde vom Landgericht Berlin II allerdings mit dem Hinweis abgelehnt, dass es zumutbar sei, das Ergebnis der Urabstimmung abzuwarten.
Angebot an den Bundesvorstand
„Mein Angebot an den Bundesvorstand ist, die Urabstimmung als Stimmungsbild zu nehmen und auf dem nächsten Bundesparteitag darüber abzustimmen“, erklärte Koch. Dieses Verfahren würde den Mitgliedern auch die Möglichkeit geben, Änderungsanträge zu den Vorschlägen des Bundesvorstands einzureichen.
