Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), fordert eine umfassende Überarbeitung des Cannabisgesetzes. Er kritisiert insbesondere zu hohe erlaubte Besitzmengen und fehlende Eingriffsmöglichkeiten der Polizei. Unterstützung erhält er von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich infrage stellt.
Streeck drängt auf Überarbeitung des Gesetzes
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), drängt auf eine Reform des Cannabisgesetzes. „Ich finde, dieses ganze Gesetz muss angepackt werden“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
Man habe eine Realität, dass fünf Millionen Erwachsene in Deutschland regelmäßig kiffen, erklärte Streeck laut „Rheinischer Post“. Man müsse zwar vorsichtig sein, dass man nicht ganze Gruppen zwischen Legalität und Illegalität hin- und herschiebe. Aber man habe viel zu hohe Besitzmengen.
Kritik an Auswirkungen auf Polizei und Dealer
Streeck bemängelte der „Rheinischen Post“ zufolge, man habe es so auch den Dealern leichter gemacht. Und man habe eigentlich überhaupt keine Durchgriffsrechte für die Polizei mehr, die sage, dass das Gesetz ihre Arbeit schwerer gemacht habe, so Streeck. „Also wir haben etwas, wo man ranmuss am Gesetz. Aber mir ist schon klar: Eine Abschaffung der Teillegalisierung ist mit dem Koalitionspartner einfach nicht zu machen.“ Daher müsse man schauen, wo man nachschärfen könne.
Zur Frage, ob es eine Möglichkeit sei, Konsumcannabis in der Apotheke zu verkaufen, sagte Streeck der „Rheinischen Post“, das wäre eine Möglichkeit im Rahmen von Pilotprojekten. „Aber das ist meine persönliche Meinung, weil hier auch rote Linien innerhalb meiner Fraktion laufen.“
Laumann bezweifelt Kontrollierbarkeit der Regeln
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ergänzte gegenüber der „Rheinischen Post“, er habe noch nie Verständnis für die Legalisierung von Cannabis gehabt – zumal die Einhaltung der Regeln schwer zu überprüfen sei, etwa hinsichtlich der Abstände zu verschiedenen Einrichtungen. „Welches Ordnungsamt soll das denn in irgendeiner Weise kontrollieren?“, fragte Laumann.
