Die EU-Kommission plant eine EU-weite Definition für angespannte Wohnungsmärkte, um Kurzzeitvermietungen in solchen Gebieten zu erschweren. Mieterbund und Eigentümerverband äußern jedoch Vorbehalte gegen die Pläne.
Kritik von Mieterbund und Eigentümern
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Eigentümerverband Haus & Grund zeigen sich skeptisch gegenüber den EU-Plänen. DMB-Bundesdirektor Florian Becker betont der Funke-Mediengruppe zufolge: „Der undurchsichtige Markt der Kurzzeitvermietung, der eng mit der Vermietung möblierten Wohnraums verbunden ist, braucht dringend eine stärkere Regulierung.“
Ob die neuen EU-Vorschläge zur Beschränkung von Plattformen wie Airbnb schnelle Abhilfe bringen, bleibe laut Becker jedoch offen. Dies liege auch an erheblichen Nachweispflichten. Notwendig sei seiner Meinung nach ein flächendeckendes Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, von dem alle Kommunen Gebrauch machen können.
Eigentümerverband sieht andere Ursachen
Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke widerspricht der Annahme, Kurzzeitvermietungen seien schuld an der Wohnungskrise. Er sagte der Funke-Mediengruppe: „Wer vor Ort ein konkretes Problem sieht, muss darauf auch vor Ort angemessen reagieren können. Dafür brauchen wir keine neuen europäischen Vorgaben und schon gar kein einheitliches europäisches Verständnis davon, wann ein Wohnungsmarkt unter Druck steht.“
Kurzzeitvermietungen seien nicht die Ursache der europäischen Wohnungskrise, so Warnecke. Wer sie zum Sündenbock mache, lenke von den eigentlichen Problemen ab: zu wenig Neubau, zu hohe Kosten und immer neue Regulierung. Eingriffe seien nur gerechtfertigt, wo nachweislich Kurzzeitvermietungen den Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten.
EU-Definition soll Kommunen Handlungsmöglichkeiten geben
Die EU-Kommission will Behörden in den Mitgliedstaaten erleichtern, Ferienwohnungen in Gebieten mit Wohnungsmangel zu regulieren oder zu verbieten. Eine EU-weite Definition für angespannte Wohnungsmärkte soll dies ermöglichen.
Werden bestimmte Kriterien erfüllt, können Kommunen oder Bundesländer aktiv werden. Das soll ihr Risiko mindern, später von Gerichten wegen Verstößen gegen EU-Binnenmarktregeln gestoppt zu werden.