Abdul B. war den Behörden bekannt – warum war er frei?
Der mutmaßliche Täter des Anschlags am Rande des Berliner Christopher Street Day (CSD) ist bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Spandau erschossen worden. Wie die Berliner Polizei mitteilte, soll der 21-jährige Abdul B. mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte zugelaufen sein, woraufhin das SEK den Schusswaffengebrauch anwandte. Trotz Reanimationsversuchen verstarb er am Einsatzort. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde bestätigte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geht nach dem Vorfall von keiner weiteren Gefährdung aus, wie er im ARD-Brennpunkt erklärte. Allerdings gebe es eine weitere Person, die noch geprüft werde, ohne dass sich dies bisher erhärtet habe.
IS-Anschlag: Verdächtiger scheiterte zweimal an Ausreise
Abdul B. war den Sicherheitsbehörden bereits seit Längerem bekannt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte er im vergangenen Jahr mehrfach versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Zunächst scheiterte ein Ausreiseversuch über die Türkei nach Mauretanien, später reiste er über die Türkei in den Libanon, um von dort nach Syrien zu gelangen. Im Libanon soll er Kontakt zu mutmaßlichen IS-Mitgliedern aufgenommen haben, wurde jedoch im Juli 2025 festgenommen und von einem Militärgericht zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Haftentlassung kehrte er im November 2025 nach Deutschland zurück und wurde am Flughafen BER erneut festgenommen.
Jugendstrafe für IS-Vorbereitung nicht rechtskräftig
Im Mai 2026 verurteilte ihn das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Zuwiderhandlung gegen ein Verbot nach dem Vereinsgesetz. Die Strafe war jedoch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Laut n-tv hatte das Gericht die bereits verbüßte Untersuchungshaft in Deutschland und im Libanon sowie ein Geständnis und eine Distanzierung vom IS bei der Strafzumessung berücksichtigt.
Freigelassener Islamist ignoriert Deradikalisierung
Trotz der Verurteilung war Abdul B. auf freiem Fuß, da das Urteil auf Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte Auflagen wie wöchentliche Meldungen beim Bewährungshelfer und die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm. Wie der rbb berichtet, zeigte er bei den ersten Gesprächen mit dem Violence Prevention Network jedoch kaum Interesse an einer Abkehr vom Islamismus. Zudem war seine Wohnung Anfang Juli 2026 wegen eines Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz durchsucht worden, wobei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden wurde.
Merz und Dobrindt gedenken der Anschlagsopfer
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) besichtigte den Tatort und gedachte gemeinsam mit Bundesinnenminister Dobrindt und anderen Politikern der Opfer. Merz betonte, Gewalt beginne nicht erst mit einem Anschlag, sondern bereits mit Intoleranz und Diskriminierung. In Frankfurt am Main fand unterdessen eine Mahnwache zum Gedenken an die Opfer statt, zu der der CSD Frankfurt und Fridays for Future aufgerufen hatten.