Die CDU-nahe Klimaunion sieht das neue Heizungsgesetz der Koalition als verfassungswidrigen Rückschritt an. Ein Gutachten im Auftrag des Vereins, über das die FAZ berichtet, kritisiert insbesondere die aus Sicht der Autoren unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus. Das Gesetz verstoße damit gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Gutachten kritisiert unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen
Die CDU-nahe Klimaunion hält das neue Heizungsgesetz der Koalition für einen verfassungswidrigen Rückschritt. Ein Gutachten im Auftrag des Vereins, über das die FAZ berichtet, soll diese Einschätzung belegen.
In dem Gutachten heißt es, das Gesetz erlaube die unbegrenzte Nutzung fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus. Bis dahin will Deutschland die Klimaneutralität erreicht haben. Auch die im Gesetz vorgesehene sogenannte „Bio-Treppe“, also die stufenweise Beimischung von klimafreundlichen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas, ändere demnach nichts an der unbegrenzten Nutzung fossiler Heizungen.
Verweis auf Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts
Nach Einschätzung der Gutachter fehlt im Gesetz zudem ein verpflichtender Pfad für die Quote der „grünen“ Gase. Damit verstoße das Gesetz gegen die Rechtsprechung im Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts, heißt es in dem Papier.
Das Gutachten empfiehlt, um das Gesetz doch noch verfassungsgemäß zu gestalten, ein gesetzlich festgesetztes Betriebsende für fossile Heizungen zum 31. Dezember 2044.
Beschluss im Kabinett
Das Gesetz war in der vergangenen Woche von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) dem Kabinett vorgelegt und dort beschlossen worden.
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