Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hat nach der Reise des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier nach St. Petersburg eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag gefordert. Er warnt vor einem erheblichen Risiko, dass vertrauliche Informationen abgeschöpft und Einfluss auf politische Entscheidungen genommen werden könnte, ohne damit jedoch einen konkreten Geheimnisverrat zu unterstellen.
Warnung vor Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiken
Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, sieht in den jüngsten Kontakten des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier nach Russland ein sicherheitsrelevantes Problem. „Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Aus seiner Sicht sollte der Bundestag Konsequenzen ziehen: „Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.“
Kramer bezog sich dabei auf Frohnmaiers jüngsten Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Kontakte zu sanktionierten kremlnahen Akteuren erhöhten nach seinen Worten auch das Risiko einer sogenannten „Anbahnung“. Das heißt: Durch solche Treffen könnten Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten. Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes.
„Geborene Geheimnisträger“ ohne Sicherheitsüberprüfung
Bundestagsabgeordnete gelten nach den Worten von Stephan Kramer kraft ihres Mandats als sogenannte „geborene Geheimnisträger“. Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, erklärte Kramer dem „Handelsblatt“. „Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen.“
Pflichten und Grenzen beim Zugang zu Geheimnissen
Allerdings seien Abgeordnete auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet, so Stephan Kramer gegenüber dem „Handelsblatt“. Bei Geheimnisverrat drohten strafrechtliche Sanktionen. Zudem hätten sie „nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen“, sagte der Nachrichtendienstchef unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium.
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