Das Bundeskabinett hat die Reform der Notfallversorgung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf den Weg gebracht. Ziel ist eine vernetzte, digitale und standardisierte Akutversorgung, die Patientinnen und Patienten besser steuern und Kliniken wie Rettungsdienste entlasten soll. Während die Ministerin von einem entscheidenden Schritt für eine bedarfsgerechte Versorgung spricht, warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor überzogenen Leistungsversprechen und fehlenden Ressourcen.
Grundlagen für vernetzte Notfallversorgung beschlossen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete die vom Kabinett beschlossene Reform als wichtigen Meilenstein. „Es ist der dritte Anlauf – und in dieser Legislaturperiode wird das Vorhaben Erfolg haben: Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte Notfallversorgung“, sagte die Ministerin am Mittwoch in Berlin. Die Menschen im Land müssten sich auf eine flächendeckende Notfallversorgung verlassen können, die im Ernstfall schnell Hilfe leiste.
Zugleich betonte Warken, dass viele Anliegen nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden müssten. „Die Reform ist deshalb ein weiterer Baustein, um Hilfesuchende besser durch das Gesundheitssystem zu der jeweiligen Versorgungsebene zu steuern, die am besten helfen kann.“ Dadurch würden sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet.
Ziele und Elemente der Reform
Ziel der Reform ist laut Warken eine „bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten organisiert wird“. Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren soll eine gezieltere Steuerung der Patienten und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht werden.
Die Regelungen umfassen unter anderem die Aufteilung der Rufnummer 116117 in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Zudem sind digital vernetzte Integrierte Notfallzentren vorgesehen. Ein weiterer Punkt ist die Verankerung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus wird ein Fachgremium medizinische Notfallrettung eingerichtet, um eine bundeseinheitliche Qualität und Standards zu gewährleisten.
KBV warnt vor überzogenen Versprechen
Kritik an den Plänen kam von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Das passt hinten und vorne nicht zusammen: Einerseits will das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Stabilisierungsgesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits bläht es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbarer Art und Weise auf“, teilten die KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner in einer Stellungnahme mit, über welche die „Rheinische Post“ berichtet.
Der Vorstand kritisierte, dass der Gesetzentwurf die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichte, „durchgängig – also 24/7 – sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen. Wie wir im Vorfeld mehrfach ausgeführt haben, gibt es für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen. Es hilft nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben“, so Gassen, Hofmeister und Steiner. „Noch schlimmer aber ist, dass Politik sehenden Auges den Menschen Versprechungen macht, die nicht zu erfüllen sind“, fügten sie hinzu. „Werden der Patientenversorgung Milliarden entzogen, sind Leistungsbeschränkungen unausweichlich.“
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