Die schwarz-rote Bundesregierung plant entgegen früherer Überlegungen die Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nach Informationen der „Welt am Sonntag“ derzeit im Bundesfinanzministerium vorbereitet und soll bereits Anfang kommender Woche im Kabinett beschlossen werden. Hintergrund ist ein Kurswechsel von einer ursprünglich angestrebten Zuckerabgabe hin zu einer Steuerlösung. Aus Regierungskreisen heißt es, verfassungsrechtliche Bedenken hätten zu diesem Schwenk geführt.
Gesetzentwurf wechselt ins Finanzministerium
Federführend für den Gesetzentwurf ist nun das Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD), nicht mehr das Gesundheitsministerium von Nina Warken (CDU), wie die „Welt am Sonntag“ berichtet. Der Entwurf zur Zuckersteuer auf Softdrinks soll demnach bereits Anfang der kommenden Woche vom Kabinett verabschiedet werden.
Grund für die Neuaufstellung sind laut Regierungskreisen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die ursprünglich geplante Zuckerabgabe. Beide Ministerien wollten sich auf Anfrage zu den Vorgängen nicht äußern.
Von der Zweckabgabe zur Steuer
Die Finanzkommission Gesundheit hatte Ende März zunächst eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorgeschlagen. Da Steuereinnahmen nicht für einen bestimmten Zweck reserviert werden können, sondern in den allgemeinen Haushalt fließen, verfolgte die Regierung zwischenzeitlich das Ziel, eine Sonderabgabe einzuführen. Auf diesem Wege sollte sichergestellt werden, dass die erwarteten Einnahmen in Höhe von 450 Millionen Euro pro Jahr tatsächlich zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen und zur Gesundheitsprävention eingesetzt werden.
Anders als bei einer Zuckerabgabe sehen Juristen in der Wiedereinführung einer Zuckersteuer keine verfassungsrechtlichen Probleme. Von 1841 bis 1992 existierte eine solche Steuer bereits, bevor sie wegen der Sorge vor Wettbewerbsverzerrungen auf dem europäischen Binnenmarkt abgeschafft wurde. Der Verfassungsrechtler Henning Tappe von der Universität Köln sagte der „Welt am Sonntag“, wenn man die Zuckersteuer als Verbrauchsteuer einführe, sei das unproblematisch.
Branche warnt vor „erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen“
Unterdessen formiert sich Widerstand aus der Wirtschaft. In einem offenen Brief, initiiert von fünf Verbänden und unterzeichnet von mehr als 300 Unternehmen, warnt die Branche vor den Folgen der geplanten Regulierung. In dem Schreiben ist von „gesundheitspolitischer Symbolpolitik“ die Rede, vor allem aber von „erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen“.
Nach Darstellung der Unterzeichner würden zusätzliche Belastungen durch eine Steuer und deren betriebliche Umsetzung viele Unternehmen hart treffen – Betriebe, die für regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Vielfalt im Markt stehen. Zu den Unterzeichnern zählen neben klassischen Softdrink-Anbietern vor allem Brauereien, Mineralbrunnen und Fruchtsafthersteller.
