Landgericht Zweibrücken verurteilt 26-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Zweibrücken den 26-jährigen Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Mann war Anfang Februar in einem Regionalexpress bei Landstuhl ohne Fahrkarte unterwegs und hatte sich geweigert, sich auszuweisen. Als der 36-jährige Zugbegleiter ihn zum Aussteigen aufforderte, schlug der Angeklagte ihn mit den Fäusten so heftig gegen Kopf, Kinn und Brust, dass der Schaffner eine tödliche Hirnblutung erlitt. Zwei Tage später starb er im Krankenhaus, wie tagesschau.de und t-online.de übereinstimmend berichten. Die Tat wurde von Überwachungskameras aufgezeichnet, was die Beweislage klar machte.
Gericht verweigert Mordanklage im Bahnfall
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall beantragte. Das Gericht folgte weder der Mordanklage, die die Staatsanwaltschaft ursprünglich erhoben hatte, noch der Forderung nach einem höheren Strafmaß. Der Angeklagte räumte die Tat ein, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz und bat die Angehörigen um Verzeihung. Diese wurde von den Vertretern der Nebenklage als „unaufrichtig“ zurückgewiesen, wie t-online.de und die Zeit berichten. Der Anwalt der Hinterbliebenen, Yalcin Tekinoglu, kündigte an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen, da die Familie eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes gefordert hatte.
Bahn verschärft Schutz für Mitarbeiter nach tödlichem
Der Fall löste bundesweit eine Debatte über die Sicherheit von Bahnmitarbeitern aus. Die Deutsche Bahn reagierte unter anderem mit der Einführung von Bodycams für Kontrolleure im Fernverkehr, wie die Zeit berichtet. Zudem sind weitere Maßnahmen wie zusätzliche Kräfte auf Bahnhöfen und Deeskalationstrainings geplant. Der getötete Zugbegleiter, Serkan Çalar, hinterlässt zwei minderjährige Söhne. Nur wenige Stunden vor der Tat war der Angeklagte bereits wegen aggressiven Verhaltens in einem TGV von der Bundespolizei aufgegriffen worden, ohne dass dies Konsequenzen hatte.
