Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeuten um 4,5 Prozent nicht beanstanden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gibt es dafür keine rechtlichen Hinderungsgründe, trotz anhaltender Kritik aus der psychotherapeutischen Versorgung und Protesten gegen die Kürzungen.
Gesundheitsministerium sieht keine Rechtsverstöße
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird die beschlossene Honorarkürzung für Psychotherapeuten nicht beanstanden. Das geht aus einem Papier des Bundesgesundheitsministeriums hervor, über das die „Rheinische Post“ berichtet. Demnach hat das Ressort von Warken die Entscheidung des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses zur Kürzung der Honorare um 4,5 Prozent geprüft. „Nach ausführlicher Prüfung gibt es keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung“, heißt es in dem Papier, über das die „Rheinische Post“ berichtet. Daraus geht zudem hervor, dass das Gesundheitsministerium zusätzliche Daten des Bewertungsausschusses angefordert hatte.
„Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses im Rahmen der Beschlussprüfung um zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahme gebeten“, heißt es im Papier laut „Rheinische Post“. „Ziel der Nachfrage war für Nachvollziehbarkeit, ob bei der dem Beschluss zu Grunde liegenden Datengrundlage und dem angewandten Verfahren zur Berechnung der Absenkung alle maßgeblichen Daten vorlagen und berücksichtigt worden sind“, heißt es darin weiter.
Rolle des Bewertungsausschusses und begrenzter Einfluss des Ministeriums
Der Bewertungsausschuss ist paritätisch besetzt mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Der Ausschuss prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Zuletzt hatte die Prüfung eine Absenkung des Honorars für Therapiestunden um 4,5 Prozent ergeben. „Das Bundesministerium für Gesundheit hat bei den allermeisten Leistungserbringern im Gesundheitswesen keinen Einfluss auf die Höhe von Honoraren“, heißt es im Papier, aus dem die „Rheinische Post“ zitiert.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat demzufolge über die Beschlüsse des Bewertungsausschusses die Rechtsaufsicht. „Diese beschränkt sich auf die Prüfung von möglichen Gesetzesverstößen, insbesondere verfassungswidrige Regelungen, das Handeln im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen. Rein fachliche Gründe oder Bedenken unterliegen nicht der Rechtsaufsicht des Ministeriums“, heißt es im Papier laut „Rheinische Post“.
Versorgungslage und geplante Bedarfsplanung
Den Angaben des Ministeriums zufolge nehmen aktuell 41.937 psychologische und ärztliche Psychotherapeuten einschließlich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Gegenüber dem Jahr 2014 sei das ein Zuwachs von rund 54,61 Prozent. Der Anstieg gehe dabei maßgeblich auf die stark steigende Anzahl der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zurück.
„Trotz dieser wachsenden Versorgungskapazitäten gibt es anhaltend Kritik an Wartezeiten. Das nimmt das Bundesministerium für Gesundheit sehr ernst“, heißt es im Papier, auf das sich die „Rheinische Post“ bezieht. Warkens Haus kündigte an, „in einem geeigneten Gesetzgebungsverfahren“ die gesetzlichen Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen. Weiter heißt es, dass mit diesem Vorhaben weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten entstehen und Wartezeiten auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert würden.
Zuletzt hatte es breite Proteste von Psychotherapeuten gegen die Honorarkürzungen gegeben.
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