Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat einen Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Die Regelungen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Mitarbeiter von der staatlichen Kostenerstattung verstoßen demnach nicht gegen die Landesverfassung.
Zuverlässigkeitsprüfung für Mitarbeiter
Die umstrittenen Regelungen sehen vor, dass Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Staatliche Finanzierungsansprüche können ausgeschlossen werden, wenn sie als verfassungsfeindlich gelten.
AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Die AfD-Landtagsfraktion hatte argumentiert, die Gesetzesänderungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat der Abgeordneten sowie deren Recht auf angemessene Amtsausstattung. Zudem sah sie die Fraktionsautonomie, die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Gericht betont Schutz der Demokratie
Der Verfassungsgerichtshof wies die Bedenken zurück. Die Regelungen seien "geeignet, erforderlich und angemessen", um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen, so das Gericht. Zudem schaffen sie einen starken Anreiz, auf die Beschäftigung von Mitarbeitern zu verzichten, die ein Risiko für verfassungsrechtliche Schutzgüter darstellen.
Die Entscheidung sei im Einklang mit der Grundentscheidung der Landesverfassung für eine wehrhafte Demokratie getroffen worden (Urteil vom 28. August 2026, Aktenzeichen: VGH N 31/25).