Die USA verweigerten über Jahrzehnte die Herausgabe der 1945 beschlagnahmten NSDAP-Mitgliederkartei. Erst 1994 kam es zur Übergabe an Deutschland. Die Unterlagen lagen im Berlin Document Center in West-Berlin.
Verzögerte Rückgabe trotz deutscher Initiativen
1978 beschloss die Regierung unter Kanzler Helmut Schmidt (SPD) und Außenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP), die Rückgabe der Kartei und weiterer NS-Dokumente anzustreben. 1980 einigten sich Diplomaten aus Bonn und Washington auf einen Vertragsentwurf – doch die USA unterschrieben ihn nie.
Ein US-Spitzendiplomat räumte später ein, das Außenministerium in Washington habe gehofft, dass keine Einigung zustande komme. Er appellierte an die Deutschen, das BDC "möglichst zu vergessen".
US-Behörden fürchteten, den Zugang zu den Unterlagen zu verlieren, sobald diese in deutschem Besitz wären. Sie nutzten die Kartei damals zur Suche nach NS-Kriegsverbrechern in den USA.
Nach dem Mauerfall 1989 drängte die Bundesregierung erneut auf Übergabe. Charles Skinner, Berlin-Referent im US-Außenministerium, warnte deutsche Diplomaten: Sein Ministerium wolle zwar die deutsche Einheit unterstützen, doch sollten die Deutschen besser „vermeiden, dass in der amerikanischen Öffentlichkeit Themenkomplexe hochkommen, die dabei störend wirken“.
Erst 1994 erfolgte die Übergabe des BDC und der NSDAP-Kartei. Selbst dann bestand auf US-Seite die Sorge, Deutschland könnte die Dokumente vernichten.
Dieter Kastrup, Staatssekretär im Auswärtigen Amt, sicherte der US-Botschaft in Bonn schriftlich zu, dass „alle Dokumente so erhalten bleiben, wie sie zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind“.