Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Einrichtung eines zweiten Kongresswahlbezirks mit mehrheitlich schwarzer Bevölkerung in Louisiana als verfassungswidriges Gerrymandering aus rassistischen Gründen eingestuft. Mit sechs zu drei Stimmen bestätigten die Richter ein Urteil eines Bundesgerichts, das dem Bundesstaat die Verwendung der Wahlkreiskarte untersagt hatte. Das Urteil folgt früheren Entscheidungen des Supreme Court entlang von Parteilinien zu Wahlkreiszuschnitten.
Supreme Court kippt zweiten mehrheitlich schwarzen Wahlbezirk
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Mittwoch entschieden, dass die Einrichtung eines zweiten Kongresswahlbezirks mit mehrheitlich schwarzer Bevölkerung in Louisiana verfassungswidrig ist. Die Richter bestätigten ein Urteil eines Bundesgerichts, das dem Bundesstaat die Verwendung der Wahlkreiskarte untersagte.
Das Urteil am Supreme Court fiel mit sechs zu drei Stimmen, wobei sich die von republikanischen Präsidenten ernannten Richter durchsetzten. 2019 und 2024 hatte das Gericht ebenfalls in Entscheidungen entlang von Parteilinien Wahlkreiszuschnitte erlaubt, bei denen mehrheitlich weiße Wahlkreise entstanden waren oder zementiert wurden.
Mehrheitsbegründung und Verweis auf Verfassung
Samuel Alito argumentierte für die Mehrheit, die Verfassung erlaube es einem Bundesstaat so gut wie nie, aufgrund der Rasse zu diskriminieren. Damit stellte die Mehrheitsmeinung des Supreme Court die nun verworfene Wahlkreiskarte in Louisiana in eine Reihe mit Maßnahmen, die aus Sicht des Gerichts gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen.
Scharfe Kritik aus der Minderheit
Die Richterin Elena Kagan warf der Gerichtsmehrheit vor, das im Zuge der Bürgerrechtsbewegung 1965 eingeführte Wahlrechtsgesetz abzuschaffen. Der Voting Rights Act habe einen beeindruckenden Wandel eingeleitet und diese Nation der Verwirklichung der Ideale von Demokratie und Rassengleichheit nähergebracht, schrieb sie laut Voting Rights Act.
„Und es wurde wiederholt und mit überwältigender Mehrheit von den Volksvertretern im Kongress verlängert. Nur sie haben das Recht, zu sagen, dass es nicht mehr benötigt wird – nicht die Mitglieder dieses Gerichts“, so Kagan. „Ich lehne daher dieses jüngste Kapitel in der nun vollendeten Aushöhlung des Wahlrechtsgesetzes durch die Mehrheit ab.“
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