Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die richterliche Entscheidung im Fall des CSD-Attentäters deutlich kritisiert und den Bundesbehörden ein Versagen in der Angelegenheit abgesprochen. Zugleich kündigte er umfassende sicherheitspolitische Maßnahmen an und forderte Verschärfungen im Umgang mit als Gefährder eingestuften Personen.
Kritik an Bewährungsstrafe und Hinweis auf föderale Zuständigkeit
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte klar, dass der Täter den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft gewesen sei. Er verwies darauf, dass dessen Verurteilung zur Bewährung ausgesetzt worden sei und sich der Mann vor Beginn einer Deradikalisierungsmaßnahme befunden habe. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass diese Strafe auf Bewährung ausgesetzt worden ist“, sagte Dobrindt am Montag den ARD-Tagesthemen. Nach seinen Angaben habe die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil bereits Beschwerde eingelegt, über die bislang aber noch nicht entschieden worden sei.
Auf die Frage nach Fehlern der Bundesbehörden verwies Dobrindt auf die föderale Zuständigkeit. Die technischen Überwachungsmaßnahmen gegen den Mann seien von Berliner Landesbehörden durchgeführt worden, hätten den Anschlag aber nicht verhindern können. Die Einstufung als Gefährder sei seiner Darstellung nach richtig gewesen, ebenso das Gerichtsverfahren. Das eigentliche Problem verortete der Minister im Ausgang der Gerichtsentscheidung selbst.
Debatte über Mietfahrzeuge und Staatsbürgerschaft
Zur Diskussion um eine erschwerte Anmietung von Fahrzeugen für Gefährder äußerte sich Dobrindt zurückhaltend. Hintergrund ist, dass der Täter unbemerkt einen Transporter angemietet hatte. „Mir fehlt der Glaube daran, dass sowas zu lösen wäre“, sagte der Minister in den ARD-Tagesthemen. Wer kein Auto mieten könne, leihe sich eines aus, kaufe eines unter falschem Namen oder stehle es, führte er aus. Das eigentliche Problem müsse seiner Ansicht nach an anderer Stelle angegangen werden.
Zu der Forderung von CSU-Chef Markus Söder, Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, zeigte sich Dobrindt gesprächsbereit, aber zurückhaltend. Dies komme nur bei Doppelstaatlern infrage, setze eine bestehende zweite Staatsangehörigkeit voraus und erfordere die Bereitschaft zur Abschiebung ins Herkunftsland. Das sei „ein sehr komplexes Unterfangen“, so Dobrindt in der ARD. Ihm gehe es zunächst um schneller umsetzbare Maßnahmen.
Forderung nach Sicherheitspaket und härterem Vorgehen gegen Gefährder
Dem Einwand, es fehle schlicht an Personal für die Überwachung von Gefährdern, widersprach der Bundesinnenminister. Es gebe ausreichend Personal und Überwachungsmöglichkeiten, sagte Dobrindt. Das Problem liege auch in der unzureichenden Anwendung bestehender Gesetze.
Mit Blick auf den Anschlag vom Breitscheidplatz 2016 räumte Dobrindt ein, dass sich nicht alle Risiken beseitigen ließen. Der Staat könne Gefährder bestmöglich unter Kontrolle halten, eine hundertprozentige Ausschaltung der Gefahr sei aber nicht möglich. Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssten abgeschoben werden, erklärte er. Mit deutschen Staatsbürgern unter den Gefährdern müsse man im Land umgehen.
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass der Innenminister ein umfassendes Sicherheitspaket plant. Dobrindt fordert Regeln, die verhindern, dass Gefährder nach Jugendstrafrecht behandelt werden – und schon gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen. Er sprach sich dafür aus, stärker mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu arbeiten, etwa durch elektronische Fußfesseln. Präventivhaft für Gefährder sei aus seiner Sicht zwingend notwendig. Die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der Länder seien derzeit sehr unterschiedlich, weshalb eine bundesweit einheitliche Umsetzung nötig sei.
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