Die Unionsfraktion zeigt sich offen für einen SPD-Vorstoß, die Mindeststrafen bei Brandstiftung zu erhöhen. Aktuell gelten ein Jahr bei vorsätzlicher Tat und zwei Jahre bei Gefährdung von Menschen. Günter Krings (CDU) fordert zudem staatliche Hilfe für Geschädigte.
Forderung nach Prüfung der Strafverschärfung
"Die Union ist offen für eine Prüfung, ob die erhöhte Mindeststrafe von zwei Jahren auch unabhängig von der Gefährdung von Menschen generell für die Verursachung großflächiger Waldbrände gelten sollte", sagte Fraktionsvize Günter Krings (CDU) dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„.
Bisher sieht das Gesetz bei vorsätzlicher Brandstiftung eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor. Bei Gefährdung oder Gesundheitsschädigung von Menschen sind es zwei Jahre. Krings verwies darauf, dass die möglichen Strafen bei fahrlässiger Brandstiftung bereits heute mit der Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung übereinstimmen.
Krings betonte, der Staat müsse sich dafür einsetzen, dass geschädigte Zivilpersonen vom Verursacher entschädigt werden.
"Der Staat sollte den Geschädigten helfen, die Schäden von den Verantwortlichen einzutreiben. Auch das dürfte faktisch als sehr spürbare Strafe wirken", sagte er.