Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will per Grundgesetzänderung mehr Klimaschutz-Kompetenzen beim Bund bündeln. Die Union widerspricht und warnt vor verfassungsrechtlichen Konflikten ohne Klimanutzen.
Krings: Kein Vorteil für das Klima
Der Vizevorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, eine breite Bundeskompetenz für Klimaschutz würde Verfassungsjuristen jahrelang mit Abgrenzungsfragen beschäftigen. Zugleich bringe sie keinen Vorteil für das Klima.
Eine solche Kompetenz würde im Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsrecht kaum noch Spielraum für die Gesetzgebung der Länder lassen, da fast alle Bereiche Klimarelevanz hätten.
Krings betonte, gerade weil Klimaschutz eine gesamtstaatliche Querschnittsaufgabe sei, müssten sich alle Ebenen darum kümmern. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss von 2021 festgehalten, dass Klimaschutz alle Ebenen des Staates verpflichte.
Für die Energiepolitik habe der Bund bereits heute die Gesetzgebungskompetenz.
Für eine Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.