Die Union fordert als Reaktion auf den mutmaßlichen Anschlag im Berliner Tiergarten die Abschaffung von Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder. Die Grünen warnen hingegen vor vorschnellen politischen Schlüssen und sehen Klärungsbedarf bei der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Gericht und Staatsanwaltschaft.
Union drängt auf härteres Vorgehen gegen Gefährder
Die Unionsfraktion im Bundestag will Bewährungsstrafen für extremistische Gefährder abschaffen. Das sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm der „Welt“. Davon betroffen wäre nach seinen Worten auch das Instrument der sogenannten Vorbewährung, aufgrund derer sich der mutmaßliche Attentäter vom Berliner Tiergarten Abdul B. trotz Verurteilung auf freiem Fuß befand. Im Zweifel gelte: „Für die Sicherheit der Bevölkerung“, so Throm.
Dazu, dass eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Montag mitteilte, die Aufhebung des Haftbefehls nach Urteilsverkündung sei „nicht ungewöhnlich“, sagte Throm zudem der „Welt“: „Nachdem die Berliner Justiz betont, dass ihre Vorgehensweise nicht ungewöhnlich sei, gibt es umso mehr Anlass zum gesetzgeberischen Handeln. Denn genau das ist das Problem.“ Ein Extremist, ein Islamist, der deshalb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werde, dürfe nicht auf Bewährung auf freien Fuß. Das müsse die Regel werden.
Grüne warnen vor vorschnellen Forderungen
Die Grünen melden Skepsis gegenüber einer Strafrechtsdebatte an. Er halte „sehr wenig davon“, ohne Kenntnis genauer Hintergründe von Täter und Tat zum jetzigen Zeitpunkt vorschnelle politische Forderungen zu erheben, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz.
Von Notz betonte zugleich, bereits aus heutiger Sicht gebe es eine „eklatante“ Diskrepanz zwischen der Einschätzung der Sicherheitsbehörden zur Gefährlichkeit der mutmaßlichen Täter und der Einschätzung anderer Stellen, die letztlich zur Freiheit der Täter geführt haben. Dass B. „trotz seiner bisher bekannten Vorgeschichte und trotz klarer Einschätzungen der Sicherheitsbehörden vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, wirft gravierende Fragen auf, unter anderem die, ob dem Gericht und der Staatsanwaltschaft bekannt war, für wie gefährlich der spätere Täter von den Sicherheitsbehörden eingestuft wurde. Falls Gericht und Staatsanwaltschaft diese Erkenntnisse nicht vorlagen, wäre dies ein durchaus schweres Versäumnis“, sagte von Notz.
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