Der Hamburger Senat plant eine Bundesratsinitiative, um die Weitergabe geringer Drogenmengen in Konsumräumen zu ermöglichen. Ziel ist es, den öffentlichen Raum zu entlasten. Der Bundesrat soll am 25. September 2026 über den Vorschlag entscheiden.
Rechtliche Hürde soll fallen
Nach aktuellem Recht ist der Besitz geringer Mengen illegaler Drogen zum Eigenverbrauch in Konsumräumen erlaubt, nicht aber die Weitergabe an andere Konsumierende. Dies führe häufig dazu, dass Suchtkranke die Einrichtungen verlassen und im öffentlichen Raum konsumieren, so der Senat.
Die Initiative orientiert sich an Zürich, wo Konsumräume und Regeln für den öffentlichen Raum kombiniert werden. Der Hamburger Senat fordert die Bundesregierung auf, das Betäubungsmittelgesetz anzupassen, um den Ländern mehr Spielraum zu geben.
Sozialsenatorin betont Notwendigkeit
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte: „Drogenkonsum gehört nicht auf die Straße“.
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte: „Wenn geltende Regeln dazu führen, dass Menschen für die Weitergabe kleinster Mengen vor die Tür gehen, müssen wir sie ändern.“ Zürich zeige, wie das Gelingen könne und zugleich der öffentliche Raum profitiere.
Bundesrat entscheidet im September
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte: "Das ist nicht nur eine Hamburger Herausforderung, sondern ein Thema für viele deutsche Großstädte. Deshalb bringt Hamburg jetzt einen konkreten Vorschlag zur Änderung des Bundesrechts in den Bundesrat ein."
Der Bundesrat wird sich am 25. September 2026 mit der Initiative befassen.