Die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geplanten sogenannten Redispatch-Vorbehalte könnten die Förderkosten für die Windenergie deutlich in die Höhe treiben. Nach einer internen Berechnung des Umweltbundesamtes (UBA) für das Bundesumweltministerium drohen Mehrkosten von bis zu 40 Milliarden Euro. Hintergrund ist eine geplante Einschränkung des Zubaus erneuerbarer Energien in Netzengpass-Regionen, die sich erheblich auf die Erlöse neuer Wind- und Solarparks auswirken könnte.
UBA warnt vor drastisch steigenden Förderkosten
Aus einer internen Berechnung des Umweltbundesamtes für das Bundesumweltministerium, über die der Fachinfodienst Tagesspiegel Background berichtet, geht hervor, dass die geplanten Redispatch-Vorbehalte die Förderkosten für die Windenergie um bis zu 40 Milliarden Euro erhöhen könnten. Demnach sind die Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte in Regionen mit knappen Stromnetzkapazitäten erheblich.
Hintergrund ist, dass über den Redispatch-Vorbehalt der Zubau von erneuerbaren Energien in Regionen mit knappen Stromnetzkapazitäten eingeschränkt werden soll. Betreiber neu installierter Wind- oder Solarparks würden dort über zehn Jahre keine Vergütung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen bei Netzengpässen abgeregelt werden. Laut UBA führt dies zu erheblichen Erlösausfällen. In den betroffenen Regionen verteuerten sich dadurch neue Windprojekte strukturell, heißt es in einer Mitteilung des UBA an das BMUKN mit Blick auf die Förderung im Rahmen der Erneuerbaren-Vergütung.
Sinkender Wettbewerb in Windausschreibungen erwartet
Die Behörde erwartet ein sinkendes Angebot in den Windausschreibungen. Der Wettbewerb drohe wieder auf das Jahr 2024 abzusinken. Damals habe der Zuschlagspreis um 1,5 Cent pro Kilowattstunde höher gelegen als in den jüngsten beiden Ausschreiberrunden. Die damit drohenden EEG-Mehrkosten, die aus dem Haushalt zu zahlen sind, betragen laut UBA bis zu rund 40 Milliarden Euro, allein für die in den Jahren 2027 bis 2030 geplanten Wind-Ausschreibungen.
Gesetzespaket zum Stromnetz in Abstimmung
Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt ist Teil eines Gesetzespakets zum Stromnetz aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das aktuell zwischen den Bundesministerien abgestimmt wird. Es soll am 20. Mai im Kabinett verabschiedet werden.
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