Die Vorsitzende der Lebenshilfe und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) plädiert für ein höheres Renteneintrittsalter und sieht darin einen zentralen Baustein zur Stabilisierung des Systems. Zugleich fordert sie, Menschen zu schützen, die nicht länger arbeiten können, und dringt auf eine grundlegende Reform von Steuer- und Pflegefinanzierung.
Forderung nach höherem Rentenalter und besserer Absicherung
Die Vorsitzende der Lebenshilfe und langjährige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) spricht sich für ein höheres Renteneintrittsalter aus. „Die Frage nach einem höheren Rentenalter ist für mich grundsätzlich nicht tabu, im Gegenteil. Ein höheres Rentenalter und mehr Anreize, länger zu arbeiten, sind entscheidende Bausteine“, sagte Schmidt dem Nachrichtenportal T-Online. Wichtig sei aus ihrer Sicht aber, wie mit jenen umgegangen werde, die nicht länger arbeiten könnten. Der Bund dürfe diese Menschen nicht vergessen.
Entscheidend wäre nach Schmidts Worten, die Leistungen der Erwerbsminderungsrente so zu gestalten, dass diejenigen, die nicht länger arbeiten könnten, gut abgesichert seien.
Verknüpfung von Steuer- und Pflegereform
Schmidt fordert zudem, die Steuer- und Pflegereform miteinander zu verbinden. „Viele familienpolitische Leistungen werden über die Sozialkassen finanziert, obwohl sie eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Dafür braucht es eine Steuerreform, die diese Aufgaben solidarisch finanziert“, sagte die SPD-Politikerin T-Online. Dann würden sich nach ihrer Einschätzung manche Finanzierungsprobleme deutlich entschärfen. Auch die sechs Milliarden Euro, die die Pflegeversicherung wegen solcher Leistungen benötigt, könnten aus ihrer Sicht anders finanziert werden.
Man müsse grundsätzlich fragen, wer welche Leistungen finanziere. „Familienpolitische Aufgaben sollten nicht allein über Beiträge, sondern aus Steuern bezahlt werden – damit sich alle beteiligen. Auch das Pflegeversicherungssystem ist nicht ideal“, sagte sie T-Online. „Warum haben wir unterschiedliche Systeme? Warum legen wir nicht wenigstens dort Geld zusammen, wo gemeinsame Aufgaben finanziert werden?“, so Schmidt gegenüber dem Nachrichtenportal.
Gemeinsamer Pflegefonds statt getrennter Systeme
In der Pflege hätten gesetzlich und privat Versicherte identische Leistungsansprüche, betonte Schmidt. Richtig wäre aus ihrer Sicht, alle Beitragsgelder in einen Pflegefonds zu überweisen und daraus Infrastruktur, Tariflöhne und andere gemeinsame Aufgaben zu bezahlen. Dann müsste man nach ihrer Darstellung nicht bei den Pflegebedürftigen kürzen.
In einem ersten Schritt reiche es Schmidt zufolge, die Beitragseinnahmen der Pflegeversicherung zusammenzulegen. „Alle haben den gleichen Anspruch auf Leistungen, den gleichen Bedarf an guter Infrastruktur und den gleichen Anspruch auf gute Fachkräfte. Deshalb wäre es sinnvoll, das gemeinsam zu gestalten. Die einen behalten ihre Versicherung, die anderen ihre – aber die Leistungen werden gemeinsam finanziert.“ Das ließe sich nach ihren Worten durch ein Bundestagsvotum umsetzen. „Dafür bräuchte man nicht einmal eine Grundgesetzänderung“, sagte sie T-Online.
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