9.900-Euro-Spende an Berliner SPD löst Ermittlungen aus
Der Spitzenkandidat der Berliner SPD, Steffen Krach, hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen der Bereicherung geäußert. Wie die Berliner Zeitung berichtet, betrat Krach am Donnerstag eine Pressekonferenz im Kurt-Schumacher-Haus, um die Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Spende in Höhe von 9.900 Euro zu klären. Die Spende war von einem Unternehmer getätigt worden, dessen Angebot Krach zuvor in einem Vergabeverfahren in der Region Hannover favorisiert hatte. Krach betonte, er habe die Spende nie angenommen und die Rückerstattung umgehend veranlasst. Ein Kontoauszug belege, dass das Geld am 9.
Krachs Spende wurde umgehend zurückgegeben
Januar zurücküberwiesen wurde. "Wer meine Konten einsehen will, kann das gerne machen", sagte Krach und verwies darauf, dass er persönlich keine Spenden angenommen habe. Die Spende sei am 29. Dezember 2025 bei der Berliner SPD eingegangen, und bereits am 7. Januar habe er die Rückgabe angeordnet.
Krach bestreitet jeden Kontakt zum Spender
Mit dem allgemeinen Spendenaufkommen des Landesverbandes sei er nicht befasst gewesen, so Krach. Er habe jedoch darum gebeten, über Spenden informiert zu werden, die mit seiner früheren Tätigkeit als Regionspräsident zusammenhängen könnten. Krach bestritt, persönlichen Kontakt zu dem Unternehmer gehabt zu haben. Er habe ihn seit über zwei Jahren nicht gesehen und sich nie mit dem Ziel für dessen Angebot eingesetzt, Spenden einzunehmen. Die Ermittler hatten am Mittwoch Krachs Wohnung, die Landeszentrale der SPD und Räumlichkeiten in Hannover durchsucht.
Durchsuchung belastet Krachs Familie schwer
Dabei wurden laut Krach sein aktuelles Mobiltelefon sowie weitere Geräte beschlagnahmt. Die Durchsuchung habe ihn besonders wegen seiner Familie belastet, da seine kleinen Kinder davon betroffen gewesen seien. Krach äußerte sich nicht direkt zum Zeitpunkt der Ermittlungen, nur zehn Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl, überließ die Bewertung aber den Medien. Er betonte, er habe nichts zu verbergen und stehe für Transparenz. Das Protokoll der Aufsichtsratssitzung, in der über das Vergabeverfahren entschieden wurde, könne seiner Meinung nach offengelegt werden.