Mitglieder der Rentenkommission haben die Absage an eine Rente nach Beitragsjahren verteidigt und den Befürwortern dieses Modells mangelndes Verständnis des Rentensystems vorgeworfen. Sie verweisen auf das Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung und warnen vor ungedeckten Vorteilen sowie sozialer Schieflage bei abschlagsfreien Frühverrentungen.
Rentenprinzip und Vorwurf der Ahnungslosigkeit
Sozialökonom Georg Cremer kritisierte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) die Befürworter einer Rente nach Beitragsjahren scharf. Die Befürworter dieses Vorschlags hätten nie begründet, warum er zu mehr Gerechtigkeit führe, sagte Cremer der NOZ. In der Rentenversicherung gelte das Äquivalenzprinzip. Ob beispielsweise 45 Entgeltpunkte in 45 Jahren zum Durchschnittsgehalt oder in 40 Jahren zu einem Gehalt etwas oberhalb des Durchschnitts erworben wurden, sollte nach seinen Worten keine Rolle spielen.
Beispielrechnung von Bofinger
Ökonom Peter Bofinger stellte in der NOZ die Folgen einer Rente nach Beitragsjahren anhand eines Beispiels dar. „Ein Akademiker, der lange Zeit Selbsterfahrung gemacht hat und erst mit 45 ins Berufsleben eingetreten ist, wenn er dann über 20 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, bekommt er nur die Hälfte der Rente des Arbeitnehmers, der 40 Jahre gearbeitet hat. Warum soll der Akademiker dann auch noch später in Rente gehen müssen?“ Ihm zu sagen, er müsse jetzt noch fünf oder zehn Jahre warten, bis er in Rente gehe – dann sei er vielleicht schon tot. Bofinger behauptet immer, Politiker und Wissenschaftler, die einen Renteneintritt nach Beitragsjahren vorschlagen, hätten das System nicht verstanden.
Bofinger erläuterte seine Kritik mit einer weiteren Beispielrechnung: „Nehmen wir zwei Arbeitnehmer: Herr Müller hat 45 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, Frau Maier 40 Jahre. Wenn beide mit dem gleichen Alter in die Rente gehen, hat Herr Müller 45 Entgeltpunkte erreicht, Frau Maier 40 Entgeltpunkte. Herr Müller bekommt damit 12,5 Prozent (45 Punkte durch 40 Punkte) mehr Rente als Frau Maier. Wenn Herr Müller jetzt zusätzlich zwei Jahre früher in Rente gehen darf als Frau Maier, ist das ein Vorteil, der nicht durch seine Beitragszahlungen gedeckt ist.“ Wenn dies in Zukunft nicht mehr möglich sein werde, habe Herr Müller nach den Worten Bofingers weiterhin die Möglichkeit, vorzeitig in die Rente zu gehen. „Dann muss er allerdings bei zwei Jahren einen Abschlag von 7,2 Prozent auf seine Rente hinnehmen. Er bekommt dann immer noch mehr Rente als Frau Maier“, sagte Bofinger der NOZ und bekräftigte: „Für Politiker bräuchte man einen Pflichtkurs: Das Einmaleins der Rente.“
Politische Debatte um Vorschlag und Rentenkommission
Den Vorschlag einer Rente nach Beitragsjahren hatte Jens Südekum, Wirtschaftsberater von Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil, gemacht. Von Kanzler Friedrich Merz bis CSU-Chef Markus Söder hatte es dafür Unterstützung gegeben. Dass die Rentenkommission die Idee verwarf, hatte unter anderen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) scharf kritisiert. „Es muss möglich sein, dass jemand, der schon mit 20 arbeitet und einzahlt, eher rausgehen kann als jemand, der es erst mit 30 macht“, hatte sie dem ZDF gesagt und die Berücksichtigung des Vorschlags verlangt. Eine Vorentscheidung über die Rentenreform könnte auf dem Koalitionsausschuss an diesem Mittwoch fallen.
Kommissionskollege Georg Cremer machte noch einen anderen Punkt: Zudem sei ihre Befürchtung gewesen, dass wie bei der sogenannten „Rente mit 63“ auch diese Möglichkeit einer abschlagsfreien vorzeitigen Rente wieder von Menschen mit besseren Erwerbsbiographien genutzt werde. Auch würde man nach seinen Worten das Signal setzen, wer eine längere Ausbildung oder ein Studium macht, dürfe erst später in Rente gehen. Um Härten abzufangen, schlagen die Kommissionsmitglieder einen erleichterten Rentenzugang nach einer individuellen Gesundheitsprüfung vor.
