Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant eine Kürzung der maximalen Bezugsdauer des Elterngelds von 14 auf zwölf Monate. Zugleich sollen Mindest- und Höchstbeträge leicht steigen und die sogenannten Vätermonate ausgeweitet werden. Auch das Mutterschutzgesetz soll geändert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums hervorgeht, über den das Magazin Politico berichtet.
Weniger Monate, mehr Reservierung für Elternteile
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von 14 auf zwölf Monate reduzieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums hervor, über den das Magazin Politico berichtet.
In dem Entwurf heißt es weiter: „Darüber hinaus soll das bisherige Elterngeldmodell modifiziert werden.“ Die Anzahl der sogenannten Vätermonate werde von zwei auf drei erhöht. Drei Monate seien zukünftig für jedes Elternteil reserviert, sechs weitere Monate könnten zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden. Für Alleinerziehende gilt diese Regel nicht; sie können bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten.
Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag
Außerdem will Prien die monatlich gezahlten Mindest- und Höchstbeträge leicht erhöhen. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro steigen. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens liegt, bleibt bestehen.
Änderungen im Mutterschutzgesetz
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch eine Änderung des Mutterschutzgesetzes. „Mit der Neuregelung würden arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Dies unterscheide bei Verboten von Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit bislang nicht hinreichend zwischen stillenden Frauen mit Säuglingen und mit älteren Kindern.
