Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow ist mit dem Versuch gescheitert, dem Bundesvorstand der Linken per einstweiliger Anordnung zu untersagen, einen Antrag zur Deckelung von Abgeordnetengehältern auf dem Bundesparteitag zur Abstimmung zu stellen. Das zuständige Schiedsgericht der Partei lehnte eine entsprechende „vorläufige Maßnahme“ ab, sieht aber eine endgültige Entscheidung noch nicht als getroffen an.
Schiedsgericht lehnt „vorläufige Maßnahme“ ab
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow wollte nach einem Bericht der „FAZ“ bei der Bundesschiedskommission der Linken erreichen, „dass auf dem Bundesparteitag nicht über den Antrag abgestimmt werden darf“. Der Bundesvorstand plant demnach, die Bundestags- und Europaabgeordneten der Linken dazu zu verpflichten, ihr Gehalt „in der Regel auf die Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen“. Ramelow hält das Vorhaben des Vorstands laut „FAZ“ für verfassungswidrig.
Bei den ehrenamtlichen Parteirichtern fand der Antrag keine Mehrheit. Die Richter schreiben in ihrem Beschluss, aus dem die „FAZ“ zitiert, dass „nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage“ Ramelows Antrag auf ein gerichtliches Einschreiten „bereits unzulässig sein dürfte“. Dem früheren Thüringer Ministerpräsidenten fehle es laut „FAZ“ zufolge am Rechtsschutzbedürfnis, da der Antrag zum Gehaltsdeckel noch nicht vom Parteitag beschlossen sei.
Ramelow verweist auf Einfluss auf parteiinterne Wahlen
Ramelow argumentiert nach Angaben der „FAZ“ in seiner Erwiderung an das Gericht, sein Rechtsschutzbedürfnis ergebe sich daraus, dass der Antrag des Parteivorstands bereits parteiinterne Wahlen beeinflusse. Die Annahme, Kandidaten müssten sich dazu noch nicht positionieren, sei „realitätsfremd“. Ramelow hat nach dem Bericht der „FAZ“ Beschwerde gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts eingelegt.
✨ mit KI bearbeitet