Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will mit einem neuen Infrastrukturbeschleunigungsgesetz den Bau von Kasernen, Flugplätzen und Munitionsdepots für die Bundeswehr deutlich beschleunigen. Ziel ist es, den Aufwuchs der Truppe mit einer bedarfsgerechten Infrastruktur zu unterlegen und so die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und des westeuropäischen Bündnisses zu stärken, heißt es in einem Referentenentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Bund soll Bauaufgaben selbst übernehmen können
Im Mittelpunkt des Entwurfs steht, dass die Bundeswehrverwaltung künftig eigenständig Bauaufgaben übernehmen können soll. Bislang werden diese Aufgaben im Rahmen einer sogenannten „Organleihe“ meist an die Bundesländer übertragen, die sie im Auftrag des Bundes ausführen. Diesen „Umweg“ will Boris Pistorius auch mit Blick auf einen möglichen Ernstfall nicht mehr in jedem Fall gehen.
Der Verteidigungsminister als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt müsse „in Krisenfällen befugt und im Stande sein, Bauherrenaufgaben selber ausführen zu können und hierfür auf resiliente und erprobte Strukturen und Befehlsketten zurückgreifen können“, heißt es in dem Referentenentwurf, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Das Wehrressort sieht darin eine Voraussetzung dafür, militärische Infrastruktur im Bedarfsfall zügig selbst planen und realisieren zu können.
Änderungen bei Umwelt- und Planungsrecht
Um Bauvorhaben zu beschleunigen, setzt das Verteidigungsministerium laut Entwurf unter anderem auf Änderungen im Bundeswaldgesetz, im Landbeschaffungsgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz. Vorgesehen ist etwa, Fristen für die Anhörung einer Landesregierung einzuführen, wenn in einer ihrer Kommunen ein militärisches Schutzgebiet eingerichtet werden soll.
Kommt es zu Klagen gegen Infrastrukturprojekte der Bundeswehr, soll künftig das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz entscheiden. Auf diese Weise sollen langwierige Instanzenwege verkürzt und rechtliche Auseinandersetzungen schneller abgeschlossen werden.
Einschränkungen bei Informationsrechten von Verbrauchern
Darüber hinaus plant das Verteidigungsministerium, Informationsrechte von Verbrauchern teilweise einzuschränken, wenn sie Geheimschutzinteressen der Bundeswehr berühren. So soll verhindert werden, dass beispielsweise aus Daten über die Trinkwasserversorgung Rückschlüsse über militärische Aktivitäten oder das anwesende Personal in einer Liegenschaft gezogen werden können.
