Der Jurist Bijan Moini, Leiter eines Gutachten-Teams der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), wirft dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor, die AfD in seinem Gutachten nur unvollständig bewertet zu haben. Besonders die aus seiner Sicht zentrale Frage der Unterdrückung politischer Gegner durch die Partei sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagte er dem „Spiegel“.
Kritik an Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
Bijan Moini, Leiter des GFF-Teams, das ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vorgelegt hat, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz kritisiert. Das Amt habe sich bei seinem Gutachten, mit dem belegt werden sollte, dass die AfD-Bundespartei „gesichert rechtsextrem“ ist, eigentlich nur auf die Aspekte Muslimfeindlichkeit und ethnisch-kulturelles Volksverständnis gestützt, sagte Moini dem „Spiegel“. Die von der GFF mit ins Zentrum ihrer Untersuchung gestellte Unterdrückung politischer Gegner habe das Verfassungsschutz-Gutachten gar nicht adressiert, sagte der Jurist dem „Spiegel“.
Auch die völkische Ausrichtung der AfD habe das Amt nur auf der Ideologie-Ebene untersucht, aber nicht, was die Partei in der Migrationspolitik oder im Umgang mit den von ihr sogenannten Passdeutschen vorhabe. Zudem habe der Verfassungsschutz keine Parlamentsvorgänge einbezogen und auch nicht alles vollständig juristisch gewürdigt, so Moini gegenüber dem „Spiegel“.
Im Verfassungsschutz-Gutachten sei manches sicher dem etwas anderen Auftrag geschuldet, sagte Moini dem „Spiegel“. Aber es sei rechtlich unvollständig. Im Gutachten der GFF ergebe sich ein viel vollständigeres Bild, sagte der Jurist.
Gerichtsentscheidung und veränderte Einschätzung
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar einem Eilantrag der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Wesentlichen stattgegeben. Die Behörde darf die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln.
Die Arbeit an dem GFF-Gutachten habe seinen Blick auf die AfD nochmals geändert, erklärte Moini dem „Spiegel“. „Meine Sorge um unsere Demokratie ist auf jeden Fall gestiegen.“ Bei der rechtlichen Bewertung, dass die AfD verfassungswidrig ist, sei sich sein Team nach sehr intensiver Prüfung sicher, sagte der Jurist.
Auf die Frage, was er der AfD als Anwalt raten würde, damit die Partei unter die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit komme, sagte Moini dem „Spiegel“, das würde sehr schwierig. Dazu würde gehören, dass das Personal nicht einfach weitermache. Sie müsste sich von relativ vielen Funktionären trennen, sagte er. „Mit einzelnen Rücktritten wäre es nicht getan.“
GFF-Gutachten und verfassungsrechtlicher Rahmen
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist ein 2015 gegründeter gemeinnütziger Verein zur Durchsetzung und Förderung von Grund- und Menschenrechten. Er bedient sich dabei insbesondere strategischer Klagen mit Musterklägern. Das Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD wurde nach Angaben des Vereins ausschließlich aus privaten Spenden finanziert.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
