Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) warnt vor einer Ausweitung freiheitsentziehender Maßnahmen für sogenannte Systemsprenger in der Kinder- und Jugendhilfe. Statt neue geschlossene Heime zu schaffen, sollten nach Ansicht des Instituts bestehende ambulante Angebote für Kinder und Familien gestärkt werden.
Warnung vor freiheitsentziehenden Maßnahmen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) äußert in der aktuellen Debatte über die überlastete Kinder- und Jugendhilfe deutliche Bedenken gegen die Unterbringung sogenannter Systemsprenger in geschlossenen Einrichtungen. Freiheitsentziehende Maßnahmen dürften bei Kindern und Jugendlichen nur als äußerstes Mittel und für den kürzesten möglichen Zeitraum eingesetzt werden, sagte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention des Instituts, der „Rheinischen Post“. Sie seien grundsätzlich zu vermeiden.
Kittel verwies gegenüber der „Rheinischen Post“ auf die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Diese seien eindeutig: „Statt neue Einrichtungen zu schaffen, müssten ambulante Hilfen für Kinder und Familien gestärkt werden.“
Politische Debatte über geschlossene Einrichtungen
Hintergrund der Warnungen ist die Überforderung der Jugendämter, vor deren Folgewirkungen die Einrichtung geschlossen geführter Heime für sogenannte Systemsprenger in mehreren Bundesländern diskutiert wird. Als „Systemsprenger“ werden verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche bezeichnet, bei denen alle anderen Hilfsangebote an Grenzen stoßen.
DIMR als nationale Menschenrechtsinstitution
Das DIMR beobachtet als Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution die Umsetzung von Menschenrechten und berichtet an die Vereinten Nationen. Vor diesem Hintergrund begleitet das Institut auch die Diskussion über freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe und verweist auf die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und die Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes.
