Münchner Gericht verurteilt irakisches Ehepaar für Sklaverei und Missbrauch
Das Oberlandesgericht München hat ein irakisches Ehepaar wegen schwerster Verbrechen an jesidischen Mädchen verurteilt. Der Mann, Twana H., erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe, seine ehemalige Frau Asia R. eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar als Mitglieder der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kaufte, ausbeutete und der Mann sie sexuell missbrauchte, wie die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel berichten. Die Bundesanwaltschaft warf den Angeklagten unter anderem Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Die Vertreterin des Generalbundesanwalts betonte, die Taten dienten dem Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten. "Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint", zitiert die Tagesschau ihre Aussage.
Jugendliche entschuldigt sich für IS-Verbrechen
Asia R. entschuldigte sich im Prozess mit den Worten: „Es tut mir leid.“ Ihr Ehemann äußerte sich nicht. Die Frau war zum Zeitpunkt der Taten noch nicht volljährig, weshalb sie als Jugendliche verurteilt wurde. Der Mann hatte sich zuvor bereits in einem anderen Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht, wie der Spiegel berichtet.
Jesidin beschreibt grausame IS-Herrschaft im Prozess
Die Opfer schilderten vor Gericht grausame Details. Eine der Nebenklägerinnen, die als Kind versklavt wurde, sagte: „Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen – selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.“ Sie beschrieb, wie sie verbrüht, psychisch gequält und vergewaltigt wurde. Das Gericht stützte sich auf ihre Aussagen sowie auf Gutachten von Sachverständigen, wie die Welt berichtet.
Behörden prüfen die nächsten Schritte
Der Prozess basierte auf dem sogenannten Weltrechtsprinzip, das es ermöglicht, Völkerrechtsverbrechen unabhängig vom Tatort zu verfolgen. Richter Philipp Stoll betonte, es gehe darum, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Die Taten seien nicht stellvertretend für die Gräuel des IS geahndet worden, sondern für die individuellen Verbrechen der Angeklagten.
IS-Angriff auf Jesiden als Völkermord anerkannt
Der IS hatte 2014 gezielt die jesidische Gemeinschaft im Nordirak angegriffen, um deren Religion zu vernichten. Die Vereinten Nationen und die Bundesrepublik Deutschland erkennen diese Verbrechen als Völkermord an. Der Prozess in München ist einer von mehreren in Deutschland, die sich mit den Gräueltaten des IS an Jesiden befassen.
