Baden-Württemberg und Sachsen dringen auf eine Reform des umstrittenen Paragrafen 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die sogenannte Politikerbeleidigung regelt. Nach einem Vorschlag aus Stuttgart soll der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt und der besondere Schutz auf ehrenamtliche Kommunalpolitiker konzentriert werden. In Dresden wird sogar die vollständige Abschaffung der Regelung ins Spiel gebracht. Ein Beschluss der Landesjustizminister hätte jedoch lediglich empfehlenden Charakter, für eine Änderung wäre der Bundestag zuständig.
Vorschlag: Schutz vor allem für Ehrenamtliche
Auf der aktuellen Justizministerkonferenz setzen sich Baden-Württemberg und Sachsen dafür ein, Paragraf 188 StGB zumindest auf einen Kerngehalt zusammenzustreichen. Nach einem Vorschlag des baden-württembergischen Justizministers Moritz Oppelt (CDU) würde der Paragraf nur noch bei der Beleidigung von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern greifen, aber nicht mehr bei Berufspolitikern, berichtet der „Spiegel“.
Oppelt begründet seine Initiative laut „Spiegel“ mit der besonderen Rolle von Spitzenpolitikern: Sie könnten und müssten eine harte Auseinandersetzung aushalten. Berufspolitiker bräuchten nach seiner Darstellung nicht die automatische Strafverfolgung, die Paragraf 188 StGB ausmache. Stattdessen solle man sich darauf besinnen, ehrenamtliche Politiker zu schützen. Man könne es sich nicht leisten, dass sie das Handtuch werfen, nur weil sie persönlichen, mitunter heftigen Angriffen ausgesetzt seien, sagte Oppelt dem „Spiegel“.
Kritik an besonderem Schutz für Politiker
Paragraf 188 StGB sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft bei entsprechenden Delikten auch ohne Strafantrag des Opfers ermitteln kann. Zudem gilt im Vergleich zur einfachen Beleidigung eine höhere Höchststrafe. Kritiker bemängeln den besonderen strafrechtlichen Schutz für Personen des politischen Lebens, der als überzogen wahrgenommen werde.
Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hat nach Angaben des „Spiegel“ sogar die komplette Abschaffung der Politikerbeleidigung in Paragraf 188 angeregt. Der Paragraf gerät dem Bericht zufolge immer wieder in die Kritik, weil er als überzogener Schutz von Politikern wahrgenommen werde.
Kompetenzen von Ländern und Bund
Beschlüsse der Landesjustizminister auf der Justizministerkonferenz sind rechtlich nicht bindend. Selbst wenn sich die Mehrheit der Landesressortchefs einer Linie anschlösse, könnte Paragraf 188 StGB nicht ohne weiteres geändert werden. Für Änderungen im Strafgesetzbuch ist der Bundestag zuständig.
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