Der Krankenstand in Deutschland bleibt auf einem hohen Niveau. Auch in Niedersachsen verzeichnen Krankenkassen und Personalabteilungen seit 2022 deutlich mehr Arbeitsunfähigkeitstage als in den Jahren zuvor. Für Betriebe in der Region Osnabrück bedeutet das nicht nur organisatorischen Mehraufwand, sondern auch messbare wirtschaftliche Belastungen. Ein Blick auf die Daten zeigt, wo die Ursachen liegen und mit welchen Instrumenten Unternehmen gegensteuern.
Aktuelle Zahlen und regionale Einordnung
Nach dem DAK-Gesundheitsreport 2024 lag der Krankenstand bundesweit bei 5,5 Prozent, was rechnerisch rund 20 Fehltagen je Beschäftigtem entspricht. In Niedersachsen bewegen sich die Werte laut Länderauswertungen der Krankenkassen leicht über dem Bundesdurchschnitt. Besonders betroffen sind Pflege, Logistik und das produzierende Gewerbe, drei Branchen, die auch in Osnabrück und im Landkreis stark vertreten sind. Die branchenspezifische Krankenstandsanalyse von Timebutler zeigt, dass Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie Atemwegsinfekte weiterhin die häufigsten Diagnosegruppen bilden, während psychische Erkrankungen anteilig weiter zunehmen. Für regionale Arbeitgeber ist das relevant, weil sich die Fehltage nicht gleichmäßig verteilen, sondern stark von Tätigkeit, Altersstruktur und Schichtmodell abhängen.
Die wirtschaftlichen Folgen sind erheblich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beziffert den jährlichen Produktionsausfall durch Arbeitsunfähigkeit auf einen mittleren dreistelligen Milliardenbetrag. Auf Betriebsebene summiert sich das je Krankheitstag auf rund 300 bis 400 Euro pro Beschäftigtem, abhängig von Lohnniveau und Ersatzaufwand.
Rechtlicher Rahmen und betriebliche Pflichten
Grundlage für den Umgang mit Arbeitsunfähigkeit ist das Entgeltfortzahlungsgesetz. Beschäftigte haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Fortzahlung des Arbeitsentgelts, sofern die Erkrankung nicht selbst verschuldet ist. Seit 2023 gilt zudem die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Arbeitgeber rufen die Daten direkt bei der Krankenkasse ab, was den Verwaltungsaufwand reduziert, aber eine saubere digitale Erfassung im Betrieb voraussetzt.
Ab einer Fehlzeit von sechs Wochen innerhalb eines Jahres greift das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Absatz 2 SGB IX. Es verpflichtet Arbeitgeber, den Beschäftigten ein Gespräch anzubieten, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. In Osnabrück begleiten unter anderem die IHK sowie regionale Netzwerke wie das Osnabrücker Gesundheitsnetzwerk Unternehmen bei der Einführung entsprechender Prozesse.
Prävention als betriebswirtschaftlicher Faktor
Immer mehr Unternehmen in Osnabrück setzen auf strukturiertes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Die Ansätze sind vielfältig und reichen von ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung über Bewegungsangebote bis hin zu psychosozialen Beratungsangeboten. Laut dem Gesundheitsreport 2024 der Techniker Krankenkasse sind psychische Diagnosen für die längsten durchschnittlichen Fehlzeiten verantwortlich, im Schnitt mehr als 30 Tage je Fall. Hier wirken präventive Angebote am nachhaltigsten.
Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Region Osnabrück den Großteil der Beschäftigten stellen, sind niedrigschwellige Instrumente entscheidend. Dazu gehören regelmäßige Auswertungen der Fehlzeiten, transparente Abläufe bei Krankmeldungen und ein sachlicher Umgang mit Rückkehrgesprächen. Bei der Einführung geordneter Strukturen helfen Zertifizierungen wie die DIN SPEC 91020 oder Audits nach den Kriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Gesundheit.
Was Beschäftigte und Arbeitgeber jetzt beachten sollten
Primär bleibt für die Beschäftigten die frühzeitige Krankmeldung die wichtigste Pflicht, spätestens am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber sollten die eAU-Prozesse regelmäßig überprüfen und die internen Zuständigkeiten hierzu schriftlich regeln. Wer Fehlzeiten reduzieren möchte, sollte die Daten nicht für sich stehen lassen, sondern mit den Führungskräften und den Beschäftigten gemeinsam auswerten. Hierfür bieten die regionalen Kammern, die Berufsgenossenschaften und die Krankenkassen kostenlose Beratungen an, häufig speziell für die Belange der kleinen und mittelständischen Betriebe in Niedersachsen.
