Die von der Bundesregierung vorgebrachte Begründung für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) stößt auf wachsende Zweifel. Während die Koalition den Schritt mit Sicherheitsbedenken und dem Schutz von Bundesbediensteten rechtfertigt, können Ministerien auf Anfrage keine konkreten Gefährdungsfälle benennen. Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes kritisieren die Argumentation scharf und verweisen auf bereits bestehende Ausnahmen im Gesetz.
Keine nachweisbaren Bedrohungsfälle in Ministerien
Anlass der Diskussion ist die geplante Einschränkung des Zugangs zu amtlichen Informationen aus angeblichen Sicherheitsgründen, mit der auch die Gefährdung für Bundesbedienstete reduziert werden solle. So hatte Regierungssprecher Stefan Kornelius die Reform kürzlich erklärt.
Der „Stern“ befragte daraufhin alle Ministerien nach konkreten Fällen, in denen Mitarbeiter aufgrund des IFG bedroht worden sein sollen. Keines der Ressorts konnte einen solchen Fall benennen. Selbst die sicherheitsrelevanten Ministerien meldeten Fehlanzeige.
„Dem Auswärtigen Amt sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“, teilte das Haus von Minister Johann Wadephul (CDU) dem „Stern“ mit. Auch das Entwicklungsministerium vermeldete laut „Stern“ einen Negativbescheid, genau wie das Justizministerium. Andere Häuser erklärten dem Magazin, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ würden oder „man sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würde.
Innenministerium bestätigt: Keine bekannten Fälle
Selbst im für das IFG zuständigen Bundesinnenministerium wird die Frage, ob IFG-Anfragen zu einer Gefährdung von Staatsbediensteten im Zuständigkeitsbereich von Minister Alexander Dobrindt (CSU) geführt haben, klar beantwortet. Gegenüber dem „Stern“ erklärte das Ministerium: „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragenstellung bekannt.“
Ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte üben Kritik
Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes äußern im „Stern“ scharfe Kritik an der vorgetragenen Begründung der Bundesregierung für die IFG-Reform. Bereits heute gebe es umfangreiche Ausnahmen im IFG, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit gehe, erläutern Peter Schaar und Ulrich Kelber dem Magazin.
Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, seien realistische Szenarien, meint Schaar im „Stern“. „Sie beziehen sich aber nicht auf das IFG.“
