Die Koalition aus Union und SPD hat ein umfangreiches Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen vorgelegt, das Arbeitsmarkt, Sozialstaat, Verwaltung und Steuerpolitik grundlegend verändern soll. Unternehmen und mittlere Einkommen sollen entlastet, Spitzenverdiener und Sozialleistungsempfänger hingegen stärker belastet und kontrolliert werden. Kernpunkte sind ein faktischer Wegfall des Kündigungsschutzes für Gutverdiener, weitreichende Lockerungen bei Befristungen, ein drastischer Stellenabbau in der Bundesverwaltung sowie schärfere Regeln beim Zugang zu Sozialleistungen.
Einschnitte beim Kündigungsschutz und bei Befristungen
Für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – das entspricht einem Bruttomonatsgehalt von knapp unter 15.000 Euro – soll künftig eine Sonderregelung gelten. Analog zur bisherigen Praxis bei Risikoträgern im Finanzsektor wird es Arbeitgebern ermöglicht, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, offenbar ohne dass es eines sozialen Grundes bedarf. Das bedeutet im Klartext: Für eine ganze Einkommensgruppe wird der gesetzliche Kündigungsschutz praktisch abgeschafft.
Parallel dazu werden die Befristungsregeln weiter gelockert. Bis zum 31. Dezember 2030 können Arbeitnehmer künftig ohne Angabe von Gründen bis zu 48 Monate befristet beschäftigt werden – doppelt so lange wie bisher. Hinzu kommen bis zu sechs Verlängerungen, und selbst eine erneute Erstanstellung beim gleichen Arbeitgeber wird möglich. Das bedeutet, dass Beschäftigte bis zu vier Jahre in einem Schwebezustand gehalten werden können, ohne dass der Arbeitgeber eine Rechtfertigung für die Befristung liefern müsste. Gewerkschaften sehen darin den „Ausverkauf von Arbeitnehmerrechten“ und eine Einladung zur Umgehung des Kündigungsschutzes, wie sie kritisieren.
Verwaltung, Bürokratie und Stellenabbau
Ein weiterer Einschnitt ist im Verwaltungsrecht vorgesehen. Die sogenannte „Genehmigungsfiktion“ soll als Regelfall etabliert werden: Wenn eine Behörde innerhalb von vier Monaten nach Eingang vollständiger Antragsunterlagen keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Das Prinzip der „verweigerten Zustimmung“ wird damit umgekehrt – künftig muss der Staat aktiv handeln, um ein Vorhaben zu stoppen, nicht der Bürger oder Investor, um es zu ermöglichen. Dies soll vor allem Großprojekte im Bereich der Energiewende und des Wohnungsbaus beschleunigen, dürfte jedoch erhebliches Konfliktpotenzial mit Umwelt- und Naturschutzbelangen entfalten.
Flankiert wird dieser Schritt von einem Sparkurs im öffentlichen Dienst. Die Bundesregierung strebt an, in nahezu allen Behörden des Bundes und der mittelbaren Bundesverwaltung acht Prozent der Stellen einzusparen – mit nur sehr wenigen Ausnahmen etwa bei Sicherheitsbehörden und kritischer Infrastruktur. Auch in diesen Bereichen soll allerdings im Verwaltungsapparat (Overhead) gespart werden; in den Vollzug solle nicht eingegriffen werden. Das Vorhaben wird begründet mit der Hoffnung auf eine „Digitalisierungsrendite“, gleichzeitig aber von Personalräten und Gewerkschaften als realitätsfremd und gefährlich für die Handlungsfähigkeit des Staates kritisiert.
Beim Bürokratieabbau sollen Berichtspflichten pauschal aufgehoben werden, sofern nicht jedes Ministerium ihre besondere Erforderlichkeit explizit begründet (Beweislastumkehr). Mehrere betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, werden abgeschafft. Stattdessen wird die Einhaltung der materiellen Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt – bei Verstößen sollen jedoch deutlich höhere Strafen drohen. Auch das Schriftformerfordernis bei Befristungen wird aufgehoben, und die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei der Einführung von Software sollen beschleunigt werden, indem die Sozialpartner gebeten werden, entsprechende Erleichterungen im Betriebsverfassungsrecht vorzuschlagen.
Sozialleistungen, Datenaustausch und Steuerpolitik
Im Bereich der Sozialpolitik setzt die Koalition auf schärfere Maßnahmen gegen vermeintlichen Leistungsmissbrauch. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen, was als Rückkehr zu einer strengeren Praxis beschrieben wird.
Deutlich weiter gehen die geplanten Änderungen im Leistungsrecht. Der Zugang zu Sozialleistungen wird an den „rechtmäßigen“ statt an den bisherigen „gewöhnlichen“ Aufenthalt geknüpft, was insbesondere für EU-Bürger nach fünf Jahren Aufenthalt eine Verschärfung bedeutet. Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, sollen keinerlei Sozialleistungen mehr erhalten. Zudem wird ein umfassender Datenaustausch zwischen allen relevanten Behörden – von Sozial- und Ausländerbehörden über Finanzämter und Sicherheitsbehörden bis hin zu Krankenkassen und Energieversorgern – gesetzlich verankert. Die Behörden sollen etwa über Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister informiert werden und bei Energieversorgern Auskünfte über weitere Wohnsitze einholen können.
Finanziell setzt das Paket auf eine Umverteilung. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sollen angehoben, der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht und die Steuerprogression abgeflacht werden. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll künftig mehr als 600 Euro pro Jahr weniger Steuern zahlen. Das Gesamtentlastungsvolumen beträgt rund zehn Milliarden Euro jährlich und soll seine volle Wirkung 2028 entfalten.
Gegenfinanziert wird dies durch eine Erhöhung der sogenannten „Reichensteuer“: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greift ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent. Zudem wird der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben, was geringfügige Beschäftigung für Arbeitgeber verteuert. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 auf 15 Prozent reduziert, der Höchstbetrag sinkt von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.
Im Wohnungsbau ist eine neue Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen geplant, die dort aktiv werden soll, wo der Markt nicht ausreichend preisgünstigen Wohnraum bereitstellt. Zusätzlich sollen die nationalen Kapitalpuffer für Immobilienkredite zum 1. Januar 2027 abgeschafft werden, um Banken mehr Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Per Bundesgesetz soll außerdem ausgeschlossen werden, dass Länder durch Vergesellschaftungsgesetze private Mietwohnungsbestände verstaatlichen können.
Das Gesetzespaket soll in den kommenden Monaten in den Bundestag eingebracht werden, die Reform der Alterssicherung soll bereits bis Ende 2026 beschlossen sein.
