Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, kritisiert die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Einführung einer Teilkrankschreibung scharf. Er wirft der geplanten Regelung vor, zusätzliche Bürokratie zu schaffen und die Ärzte mit nicht leistbaren Aufgaben zu belasten. Stattdessen erneuert Gassen seine Forderung nach einer Ausweitung von Karenztagen, um Kosten zu senken und Abläufe zu vereinfachen.
KBV-Chef spricht von „absurdem Ansatz“
KBV-Chef Andreas Gassen lehnt die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Teilkrankschreibung ab. „Das halten wir für einen absurden Ansatz“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Alle sprechen von Entbürokratisierung – diese Regelung wäre das genaue Gegenteil“, so Gassen weiter in der „Rheinischen Post“.
Gassen begründet seine Kritik mit dem zusätzlichen Aufwand, der seiner Ansicht nach auf die Arztpraxen zukäme. Für eine Teilzeitkrankschreibung müssten Ärzte „eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten“, erklärte er der „Rheinischen Post“. „Die genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen wäre dafür notwendig. Wie sollen die Kollegen das leisten, vielleicht würfeln?“, fragte er in dem Interview. „Und das alles, obwohl gleichzeitig die Vergütung an allen Ecken gekürzt wird. Das klingt nicht nur wie ein schlechter Witz, das ist auch einer“, sagte er der „Rheinischen Post“.
Forderung nach mehr Karenztagen
Statt einer Teilkrankschreibung wirbt Gassen für eine Reform bei den Karenztagen. Der KBV-Chef bekräftigte seine bereits zuvor geäußerte Forderung nach einer Ausweitung dieser Regelung. „Ich erinnere an unseren Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen. Alleine dadurch ließen sich hochgerechnet rund 300 Millionen Euro jährlich sparen. Das wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“, sagte Gassen der „Rheinischen Post“. Karenztage sind Krankheitstage ohne Lohnfortzahlung.
Gesetzentwurf von Warken sieht Teilarbeitsunfähigkeit vor
In dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist in §44c vorgesehen, dass Ärzte eine „Teilarbeitsunfähigkeit in Höhe von 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit des Versicherten“ feststellen können. Wie es in der Vorlage heißt, existiert diese Regelung bereits in Schweden.
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