Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Katherina Reiche (CDU) will den geplanten Industriestrompreis unter einen Budgetvorbehalt stellen. Eine entsprechende „Billigkeitsrichtlinie“ sieht vor, dass Ansprüche der Unternehmen auf die staatliche Unterstützung von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln abhängen. Über die Richtlinie berichtet der Newsletter „Industrie und Handel“ von „Politico“.
Industriestrompreis an Haushaltsmittel gekoppelt
In der „Billigkeitsrichtlinie“ heißt es, „Die Gewährung der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel im jeweiligen Auszahlungsjahr“. Sollten die rechnerischen Ansprüche aus der Beihilfe die im Haushalt verfügbaren Mittel übersteigen, kann die Auszahlung proportional gekürzt werden. Stehen nicht genügend Haushaltsmittel zur Verfügung, um alle zu gewährenden Leistungen auszahlen zu können, „werden sämtliche Billigkeitsleistungen quotal gekürzt“.
Ein Anspruch auf die Unterstützung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wörtlich heißt es in der Richtlinie, ein Anspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung bestehe nicht. Die Zahlung der Beihilfe wird vielmehr in das „pflichtgemäße Ermessen“ der Genehmigungsbehörde gestellt, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Ausgestaltung des subventionierten Strompreises
Der Industriestrompreis soll rund 10.000 energieintensiven Unternehmen Zugang zu einem staatlich subventionierten Strompreis geben. Der Zielpreis beträgt fünf Cent je Kilowattstunde. Die Differenz zum Großhandelspreis soll der Staat ausgleichen.
Die Richtlinie enthält drei zentrale Einschränkungen. Erstens gilt die Beihilfe für 50 Prozent der Strommenge. Zweitens wird der Großhandelspreis um 50 Prozent gesenkt, jedoch nicht unter den Zielwert von fünf Cent je Kilowattstunde. Drittens müssen die Unternehmen 50 Prozent der Beihilfe in die Dekarbonisierung investieren. Auch dazu regelt die Richtlinie die Details.
Nach den Angaben soll die Richtlinie in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten, wie der Newsletter „Industrie und Handel“ von „Politico“ berichtet.
Rolle des Bafa und rechtlicher Rahmen
Die Entscheidung über die Gewährung der Beihilfen liegt im „pflichtgemäßen Ermessen“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Damit wird die Umsetzung des Industriestrompreises an die konkrete Haushaltslage und die Abwägung durch die Genehmigungsbehörde geknüpft.
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