Die Zahl der Abschiebungen aus den EU-Staaten ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben der EU-Kommission wurden 2025 rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in die Herkunfts- oder Aufnahmeländer zurückgeführt – der höchste Wert des laufenden Jahrzehnts. Dennoch sieht EU-Migrationskommissar Magnus Brunner weiter erheblichen Reformbedarf und dringt auf eine rasche Verabschiedung der neuen Rückführungsverordnung.
Steigende Rückführungsquoten in der EU
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sagte der Zeitung „Welt am Sonntag“: „Im Jahr 2025 wurden 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Das ist der bisher höchste Wert in diesem Jahrzehnt.“ Mehr als 491.000 Personen seien im vergangenen Jahr ausreisepflichtig gewesen, rund 135.000 davon seien zurückgeführt worden, so Brunner weiter gegenüber der „Welt am Sonntag“.
„Grund dafür ist unter anderem das konsequente Vorgehen der Mitgliedstaaten, aber auch mehr Stabilität in einigen Aufnahmeländern und ein besseres Informationssystem“, sagte der frühere Finanzminister aus Österreich der „Welt am Sonntag“.
Die Rückführungsquoten in der EU sind in den vergangenen fünf Jahren tendenziell gestiegen. Im Jahr 2020 wurde nach den Angaben jeder fünfte Ausreisepflichtige (77.575) abgeschoben. Zwei Jahre später waren es dagegen nur 16 Prozent (72.200). Im vergangenen Jahr lag die Rückführungsquote bei 24 Prozent (112.040).
Kritik an bisherigen Regeln und neue Verordnung
Trotz der Steigerungen zeigte sich Brunner unzufrieden. „Die höhere Zahl an Rückführungen im vergangenen Jahr kann uns nicht zufriedenstellen. Die alten Regeln zur Rückführung illegaler Migranten in der EU funktionieren einfach nicht gut genug“, sagte der EU-Migrationskommissar der „Welt am Sonntag“.
Deswegen sei es nach seinen Worten „umso wichtiger, dass die neue sogenannte Rückführungsverordnung, die die EU-Kommission bereits im März des vergangenen Jahres dem Parlament und den 27 Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt hatte, nun auch rasch beschlossen werde“. Brunner sagte: „Denn die setzt genau hier an. Wir schaffen strengere Regeln für Straftäter, klare und verbindliche Pflichten für Personen mit Abschiebebescheid und bringen mehr Effizienz in die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.“
Die neue Rückführungsverordnung der EU-Kommission umfasst verschiedene Elemente. Abgelehnte Asylbewerber sollen verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Dazu gehört beispielsweise, dass sie ihre wahre Identität offenlegen und keine falschen Angaben machen. Wer sich weigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen – etwa der Kürzung von Leistungen oder einer langen Wiedereinreisesperre.
Abgelehnte Asylbewerber sollen in Einrichtungen außerhalb der EU gebracht werden („return hubs“) und müssten dortbleiben, bis sie in ihr Herkunftsland oder in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden können. Dabei sollen Menschenrechtsstandards eingehalten und die Umsetzung überwacht werden. Minderjährige und Familien mit Kindern sind ausgenommen.
Druck auf Herkunftsländer und neue Instrumente
Brunner betonte zugleich, dass auch die Herkunftsländer der Migranten stärker in die Pflicht genommen werden müssten. „Doch interne Reformen allein genügen nicht. Auch nach außen braucht es mehr Konsequenz“, forderte Brunner in der „Welt am Sonntag“. Drittstaaten müssten ihre eigenen Staatsbürger zurücknehmen.
„Und dafür setzen wir unsere Hebel gezielt ein. Visapolitik, Handel und Entwicklungsgelder werden künftig stärker mit Zusammenarbeit beim Thema Migration verknüpft sein“, kündigte der Politiker aus Österreich an. Brunner strebt nach eigenen Worten ein Rückführungs-System an, „das Entscheidungen nicht nur trifft, sondern auch durchsetzt – fair, rechtsstaatlich und konsequent“.
Wenn ein EU-Land einen Asylantrag ablehnt, wird die Entscheidung nach der geplanten Verordnung im Informationssystem des sogenannten Schengen-Raums, in dem ein grenzfreier Verkehr gilt, eingespeist. Alle anderen Mitgliedstaaten sollen dann möglichst die von einem Land verfügte Asylentscheidung anerkennen. Ziel der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen ist es, zu verhindern, dass abgelehnte Migranten in ein anderes EU-Land weiterreisen und dort erneut einen Asylantrag stellen.
Für Personen, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, sollen strengere Regeln gelten. So sollen etwa die Gründe für eine Inhaftierung erweitert werden.
✨ mit KI bearbeitet