Die Erste Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, wirft der Bundesregierung politisches Versagen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz vor. Während sie rasches Handeln für mehr Entgeltgleichheit fordert, hält der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, die Verzögerung für vertretbar und mahnt eine möglichst bürokratiearme Umsetzung an. Hintergrund ist die Frist zur Überführung der EU-Richtlinie in deutsches Recht, die am 7. Juni endet und nach Angaben des zuständigen Bildungsministeriums nicht eingehalten wird.
Gewerkschaftschefin kritisiert ausbleibende Umsetzung
Die Erste Vorsitzende der Industriegewerkschaft Metall Christiane Benner wirft der Bundesregierung politisches Versagen bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz vor. „Innerhalb von drei Jahren Frist hat es keine Bundesregierung geschafft, eine EU-Richtlinie umzusetzen, die dafür sorgt, dass Frauen besser bezahlt werden“, sagte Benner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
Wer wirtschaftliche Unabhängigkeit und mehr Erwerbsarbeit von Frauen wolle, müsse endlich für gleiche Bezahlung sorgen, fordert Benner. Entgeltgleichheit sei „ein Grundrecht und kein Nice-to-have“, so die Gewerkschaftschefin weiter gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Bundesregierung müsse jetzt für Rechtssicherheit sorgen und die Richtlinie ambitioniert umsetzen.
Die Frist für die Überführung der EU-Richtlinie in deutsches Recht ist der 7. Juni. Das zuständige Bildungsministerium hat nach Angaben in der Agenturmeldung bereits angekündigt, dass diese Frist nicht eingehalten werde.
CDU-Arbeitnehmerflügel mahnt Qualität vor Geschwindigkeit an
Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels Dennis Radtke hält die Verzögerung bei der Umsetzung für verschmerzbar. „Für mich gilt: Qualität statt Geschwindigkeit“, sagte er den Funke-Zeitungen. Bei der Umsetzung in nationales Recht solle darauf geachtet werden, dass dies möglichst bürokratiearm gelinge, so Radtke gegenüber den Funke-Zeitungen.
Er plädiert für eine Angemessenheitsvermutung für Tarifverträge. Tarifverträge differenzierten nach Tätigkeiten und nicht nach Geschlecht, sagte Radtke den Funke-Zeitungen. Wo ein Tarifvertrag angewandt werde, könne es seiner Ansicht nach keine Diskriminierung beim Entgelt geben.
Tarifbindung als möglicher Hebel
Erleichterungen für Betriebe mit Tarifverträgen kann sich auch Christiane Benner vorstellen. So könne Tarifbindung gestärkt werden, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
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