Ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht voraussichtlich Erfolg hätte. Mehrere Politiker verschiedener Parteien fordern daraufhin, die rechtlichen Schritte für eine Überprüfung der Partei einzuleiten und berufen sich dabei ausdrücklich auf die im Gutachten zusammengetragenen Belege. Sie sehen die demokratische Ordnung und den Schutz von Minderheiten in Gefahr und drängen auf ein zügiges Vorgehen der staatlichen Institutionen.
Ruf nach Verbotsprüfung der AfD
Die CDU-Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker sagte dem „Spiegel“, man habe „allen Anlass, dem Gericht diese Prüfung zu ermöglichen“. Dies sei auch für die Bürger gut, die „einzelne Positionen der AfD teilen oder diese bei Wahlen unterstützen“. Sie müssten wissen, worauf sie sich mit einer Unterstützung dieser Partei einlassen.
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sprach sich gegenüber dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) ebenfalls dafür aus, die Partei zu überprüfen. „Die gesammelten Belege der Gesellschaft für Freiheitsrechte sind ein weiterer Baustein, um die AfD politisch und juristisch zu stellen. Die Dringlichkeit liegt auf der Hand“, sagte er. „Aktuell gibt es in der Tat zahlreiche Hinweise darauf, dass die AfD sich zunehmend radikalisiert.“
SPD-Juristen und Grünen-Politiker drängen auf Nutzung rechtsstaatlicher Mittel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge sagte der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), das Gutachten zeige „eindrücklich, wie stark die AfD inzwischen auch auf Bundesebene von rechtsextremen Kräften durchdrungen ist und keine Abgrenzung mehr erfolgt“. Man müsse sich „jetzt auf den Weg machen zur Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung und Einleitung des Verfahrens einrichten“, so die SPD-Abgeordnete. Dem „Spiegel“ sagte Wegge, die AfD sei „eine rechtsextreme Partei, die unsere freie Gesellschaft systematisch angreift, Rassismus normalisiert, Institutionen verächtlich macht und darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen“. Die demokratischen Kräfte müssten aus dem Gutachten endlich die richtigen Schlüsse ziehen. „Als Demokratin kann ich nicht zusehen, wie eine solche Partei immer stärker wird“, so Wegge.
Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristen erklärte, das Gutachten schaffe ausreichende Klarheit und eine belastbare Grundlage, auf der nun endlich gehandelt werden könne. „Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes hat uns Werkzeuge an die Hand gegeben, mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen Demokratiefeinde vorzugehen – diese Werkzeuge dürfen und müssen nun endlich eingesetzt werden“, sagte Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft. „Eine Demokratie, die sich nicht wehrt, gefährdet ihre Existenz. Es gibt jetzt keine Ausreden mehr“, ergänzte Antje Draheim, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen. „Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, die Demokratie und den Rechtsstaat zu schützen. Daher ist die gerichtliche Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit einzelner Parteien beim Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente vorzunehmen.“
Der Grünenabgeordnete Till Steffen, der vor seiner Zeit im Bundestag Justizsenator in Hamburg war, forderte gegenüber dem „Spiegel“ nicht nur, dass das Verfahren „umgehend eingeleitet“ werden soll, sondern auch, dass das Verwaltungsgericht Köln die Belege aus dem Gutachten bei der Frage berücksichtigen soll, ob die Bundespartei als gesichert rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingestuft werden durfte.
Warnungen vor Bedrohung für Minderheiten und Anstieg rassistischer Gewalt
Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger (Linke) kritisierte im „Spiegel“ den zögerlichen Umgang mit Artikel 21 des Grundgesetzes. „Wir dürfen nicht länger die Mechanismen blockieren, die die Verfassung zu ihrer Selbstverteidigung vorsieht“, sagte sie. Die Bedrohung, die von der Politik der AfD für eine Vielzahl von Menschen ausgehe, sei sehr konkret. „Mit dem Erstarken der AfD erlebt Deutschland einen Anstieg von rassistischer Gewalt“, so Bünger. „In den rechtsterroristischen Fällen der vergangenen Jahre finden sich immer wieder Bezüge zur AfD.“
Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW) im Bundestag sitzt, sagte dem „Spiegel“ und der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe), gerade als Vertreter nationaler Minderheiten sehe er mit großer Sorge, „wenn rechtsextreme Kräfte versuchen, unseren Rechtsstaat auszuhöhlen und den Schutz von Minderheiten infrage zu stellen“. Beim Schutz der Demokratie dürfe es kein Zögern geben. „Wenn ein solches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Voraussetzungen für eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht vorliegen, dann müssen Bund und Länder konsequent handeln und ein solches Verfahren prüfen und auf den Weg bringen.“ Die demokratischen Institutionen seien das Fundament einer offenen und rechtssicheren Gesellschaft. „Für mich ist klar: Jetzt braucht es ein abgestimmtes und entschlossenes Vorgehen“, sagte der SSW-Politiker. „Unsere Demokratie ist wehrhaft und das müssen wir nutzen.“
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tätig werden; nötig ist ein Prüfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.
