Ein von der Bürgerrechtsorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) vorgelegtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist. Die Verfasser sehen damit die bisherige Einschätzung, ein Verbotsantrag gegen die Partei werde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, als widerlegt.
Gutachten attestiert AfD Verfassungswidrigkeit
Bei der Vorstellung des Gutachtens in der Bundespressekonferenz erklärte Dana-Sophia Valentiner
Vorwurf der Demokratiefeindlichkeit und politischen Verfolgung
Nach den Worten von Dana-Sophia Valentiner habe man in dem Gutachten „ganz klar“ einerseits eine „Demokratiefeindlichkeit“ der Partei nachweisen können. Andererseits sei zu belegen, dass die AfD ihre politischen Gegner „verfolgen“ wolle. Die Autoren des Gutachtens hätten sich dabei ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen bezogen und nach eigenen Angaben streng wissenschaftlich fundiert gearbeitet.
Insbesondere seien zahlreiche Quellen aus Sozialen Netzwerken ausgewertet worden. Zudem sei das Gutachten nach Darstellung der GFF insgesamt deutlich umfangreicher als das Gutachten, das das Bundesamt für Verfassungsschutz erstellt habe.
Finanzierung durch Spenden
Das Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ soll ausschließlich über Spenden finanziert worden sein. Nach Angaben der Organisation wurden dafür 900.000 Euro von über 18.000 Unterstützern eingenommen.
